Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Erster Band. (1)

1848 Das Vorparlament. 151 
richt durch die Reihen, daß ein bewaffneter Pöbelhaufe 
heranziehe, um alle Lauen und Halben aus der Versammlung 
hinauszuwerfen; indessen hielt die Mehrheit fest zusammen, 
und ein Antrag Hecker's auf Permanenz der Versammlung 
bis zur Eröffnung des Parlaments gewann kaum ein Drittel 
der Stimmen. Es war ein starker Ausdruck für die aller 
Gewaltthat abgeneigte Gesinnung des deutschen Bürgerthums; 
denn ohne Zweifel mußten diese freiwillig hergereisten Männer 
für die Eifrigsten aller Liberalen gelten, und bewährten sich 
auch als solche bei allen andern Beschlüssen der Versammlung. 
Schleswig, Ost= und Westpreußen sollten fortan zum deutschen 
Bunde gehören, und folglich Abgeordnete zum Parlamente 
wählen; die gleiche Bestimmung über die Deutschen in Posen 
wurde aus zarter Rücksicht auf die geliebten Polen der 
Beschlußnahme des Parlaments vorbehalten; dafür aber wurde 
die Herstellung Polens für eine heilige Pflicht der deutschen 
Nation erklärt. Der Umstand, daß die Erfüllung dieser 
Pflicht einen großen Krieg mit Rußland erforderte, machte 
wenigstens den Republikanern kein Bedenken: im Gegentheil, 
es erschien ihnen eine herrliche Sache, im Bunde mit den 
französischen Brüdern zum Sturz des asiatischen Barbaren 
und Führers aller Despoten auszuziehen. Zum Parlamente 
sollten ferner nicht, wie der Bundestag beschlossen, je 700000, 
sondern je 50000 Einwohner einen Abgeordneten nach all- 
gemeinem gleichem Stimmrecht wählen. Sodann werde das 
Parlament nicht nach dem letzten Bundesbeschlusse die Ver- 
fassung mit den Regierungen vereinbaren, sondern es sei 
(nach des Badensers Soiron Antrag) die Beschlußnahme über 
die Verfassung einzig und allein der von dem Volke zu 
wählenden, constituirenden Nationalversammlung zu überlassen.
	        
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