Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Zweiter Band. (2)

96 Die Dresdener Conferenzen. 1851 
berg vorzuschlagen, die Conferenz möge die Commissions- 
beschlüsse allerdings nicht als gesetzgeberische Acte, aber doch 
als gemeinsame Gutachten genehmigen, nur um sie dann den 
deutschen Regierungen zu beliebigem Gebrauche vorzulegen. 
Da hiebei alle zwischen Osterreich und Preußen streitigen 
Punkte wieder zur Sprache hätten kommen müssen, so wäre 
ohne Zweifel die einzige Wirkung des Beust'schen Gedankens 
das Auseinandergehen der Conferenz in offenkundigem Zmie- 
spalt gewesen. Schwarzenberg, mit Beust in dem Wunsche 
einverstanden, die Conferenz nicht mit einem völlig negativen 
Ergebniß zu schließen, machte demnach in Berlin den Vor- 
schlag, die letzte Sitzung erst auf den 15. Mai anzuberaumen, 
und vorher noch sechs Reformbeschlüsse zu fassen, deren sach- 
licher Werth unbestritten sei. Da er aber in das Verzeichniß 
derselben mit großer Unbefangenheit auch den Antrag der 
dritten Commission auf Vorbereitung der großen Zolleinigung 
aufgenommen hatte, so erfolgte umgehend von Preußen die 
Ablehnung des ganzen Vorschlags. Schwarzenberg war darauf 
wieder sehr erregt. Die Conferenz, sagte er dem preußischen 
Geschäftsträger, darf nicht ganz resultatlos verlaufen: Wenig 
oder Viel, etwas muß erreicht werden; ich beharre auf der 
Einbringung meiner sechs Punkte. Graf Buol stellte darauf 
am 2. Mai in der Conferenz den Antrag, die Regierungen 
zu einer Außerung ihrer Ansichten über die Commissions- 
anträge einzuladen, und zu diesem Behufe eine Sitzung am 
15. Mai anzuberaumen. Hiegegen konnte man, da es sich nicht 
um Vota oder Beschlüsse handelte, nichts einwenden; wenn 
aber Fürst Schwarzenberg daran noch irgend eine Hoffnung 
auf ein seinem Sinne entsprechendes Ergebniß gesetzt hatte, 
so sollte er eine gründliche Enttäuschung erleben. Vormittags
	        
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