Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Zweiter Band. (2)

1851 
4. Capitel. 
Thätigkteit des erneuerten Bundestags. 
In einer Beziehung beeiferte sich der wiedergeborene 
Bundestag, durchaus als Fortsetzung des alten zu erscheinen, 
in der Bekämpfung der liberalen und demokratischen Be- 
strebungen der Zeit: diese hatten im Jahre 1848 eine bisher 
in Deutschland ungeahnte Kraft entwickelt; dem entsprach 
jetzt die das Karlsbader Vorbild weit hinter sich zurück- 
lassende reactionäre Energie des Bundestags. Auf diesem 
Gebiete schien plötzlich die particulare Gesinnung ausgetilgt 
zu sein; die Regierungen der Einzelstaaten wetteiferten mit 
geringen Ausnahmen, entweder solchen Beschlüssen des 
Bundestags sich zu unterwerfen, oder sie selbst zu veran- 
lassen. Niemals früher hatte das deutsche Centralorgan so 
tief in das innere Leben der Einzelstaaten eingreifen dürfen, 
wie es jetzt — um den Ausdruck Friedrich Wilhelm's IV. 
zu gebrauchen — in dem Bestreben geschah, den demokratischen 
Schmutz des Jahres der Schande aus den deutschen Ver- 
fassungen zu entfernen. 
Einiges der Art war schon vorausgegangen, als der 
Bundestag im Mai 1851 die alte Vollzähligkeit wieder er-
	        
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