104 Thätigkeit des erneuerten Bundestags. 1851
Ligorianer in das Reich zurückgerufen, das ganze Schulwesen
der Aufsicht der Bischöfe unterstellt, alle weltlichen Beamten
zu kräftiger Unterstützung der kirchlichen Censuren und Sitten-
zucht angewiesen. Ganz wie der erste Napoleon meinte jetzt auch
Fürst Schwarzenberg sagen zu können: mit meinen Soldaten,
Polizisten und Klerikern thue ich im Lande, was ich will.
Der Adel erhielt bei diesem System, namentlich seit
die ungarischen Magnaten noch einmal eine eigene Meinung
auszusprechen gewagt hatten, nur spärliche Brocken. Die
Robotfreiheit der Bauern blieb aufrecht; den Edelleuten
wurde dafür die Befugniß zur Errichtung von Fideicommissen
gewährt; ihre Güter wurden aus dem Gemeindeverbande
ausgeschieden, und ihnen Hoffnung auf eine ständische Bezirks-
vertretung mit berathender Stimme gegeben. Stärkere poli-
tische Rechte blieben ihnen versagt.
Drei kaiserliche Handschreiben vom 20. August, und
drei weitere Handschreiben vom 31. December 1851 ver-
kündeten den Völkern Osterreichs die Aufhebung der Ver-
fassung und die Grundsätze der absolutistischen Centralisation.
Keine Stimme erhob sich dagegen. Die Landtage waren
beseitigt, die Presse lag in festen Banden, jeder Widerspruch
wäre auf der Stelle erstickt und schwer geahndet worden.
Erst in weiterem Verlaufe lehrten die Folgen, daß Schranken-
losigkeit nicht immer eine Quelle der Stärke ist.
Nachdem die kaiserliche Regierung im August 1851 zum
Entschlusse über dies Verfahren gekommen war, erging im
September eine dringende Mahnung nach Berlin, auf gleiche
Weise auch in Preußen den Erzeugnissen der Revolution den
Garaus zu machen und vor allen Dingen die Verfassung
von 1850 wieder aus der Welt zu schaffen.