116 Thätigkeit des erneuerten Bundestags. 1850
cution an Rechberg's Stelle übertrug. Peucker erhielt auch
den Auftrag, im Interesse möglichst baldiger Beendigung der
Execution das Vermittlungsgeschäft sowohl in Wilhelmsbad
als in Cassel fortzusetzen, dort auf Entlassung Hassenpflug's
und Rückkehr des Kurfürsten in seine Residenz, hier auf frei-
willige Steuererhebung und Steuerzahlung zu dringen; dann
sollte die Rechtsfrage auf den Dresdener Conferenzen geprüft
werden. Aber in Wilhelmsbad richtete der General nicht
mehr als Niebuhr aus. Von einer Entlassung Hassenpflug's
durfte keine Rede sein; nach Kassel wollte der Kurfürst erst
nach vollständiger Unterwerfung der Rebellen und Octroy-
irung verschiedener nothwendiger Verordnungen zurückkehren.
Während nun die Executionstruppen nach Passirung der
preußischen Etappenstraße langsam auf Cassel heranrückten,
eilte Peucker am 17. December ebenfalls dorthin, und stellte
dem höchsten Gerichtshof eindringlich die sachliche Nothwendig-
keit und die rechtliche Möglichkeit der Unterwerfung vor, nach-
dem dieselbe jetzt auf Grund der Olmützer Punctation von der
Gesammtheit der deutschen Regierungen verlangt, und Aussicht
auf Erörterung der Rechtsfrage in Dresden gegeben werde.
Die Richter waren geneigt dazu, da kam am 19, ein Schreiben
von Leiningen, worin die Entwaffnung der Bürgerwehr, die
Auflösung des ständischen Ausschusses, die Anerkennung des
Kriegsstandes gefordert, und jeder Weigerung die bewaffnete
Execution durch bayerische Truppen angedroht wurde. Darauf
erklärten die Richter einstimmig, das sei unmöglich. Das Ein-
rücken der Bayern in Cassel und die Auflösung sämmtlicher
Behörden stand damit unmittelbar bevor. Peucker's Beschwerde
bei Leiningen erzielte nur die Antwort, er, Leiningen, habe
als österreichischer Commissar noch keine Instruction, und