Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Zweiter Band. (2)

154 Dualismus im Bunde. 1850 
Seit 1848 aber trat in diesen Verhältnissen ein all- 
mählicher Wandel ein. 
Das hannoverische Märzministerium Graf Bennigsen- 
Stüve bewirkte zahlreiche, der damaligen Strömung ent- 
sprechende Anderungen an der 1840 vom Könige Ernst 
August dem Lande gegebenen Verfassung. Die erste Kammer, 
in welcher die Abgeordneten aus den Ritterschaften der ein- 
zelnen Provinzen die entscheidende Mehrheit besessen, wurde 
gewählten Vertretern des größern Grundbesitzes aller Stände 
eröffnet. In der Finanzverwaltung hatte Ernst August die 
alte Trennung der sogenannten königlichen von der Staats- 
casse wieder hergestellt; jene empfing die Einkünfte von den 
Domänen und sonstigen Gefällen, bestritt die Kosten des 
Hofhalts und die Ausstattung der königlichen Familie, und 
lieferte dann den Rest zur Bestreitung gewisser Verwaltungs- 
kosten an die Staatscasse ab. Die Gesetzgebung von 1848 
kehrte unter Vereinigung beider Cassen dies Verhältniß um, 
unterstellte die Verwaltung der Domänen ebenso wie die der 
Steuern dem Finanzministerium, und setzte für den König 
auf Lebenszeit eine Civilliste fest. Außer diesen und zahl- 
reichen sonstigen Anderungen der Verfassung war auch eine 
neue Organisation der Justiz= und Verwaltungsbehörden, 
sowie eine Umformung der Provinzialverfassungen und Er- 
mäßigung des auch dort Statt findenden Ubergewichts der 
Ritterschaften in Absicht genommen. Im Herbste 1850 wurde 
zwar das Ministerium Bennigsen-Stüve von dem Könige 
entlassen, weil es trotz seines particularistischen Widerstandes 
gegen Preußen sich an den kurhessischen Thaten des Rumpf- 
bundestags nicht betheiligen wollte: jedoch blieb das neue 
Cabinet unter der Leitung des Freiherrn von Münchhausen
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.