154 Dualismus im Bunde. 1850
Seit 1848 aber trat in diesen Verhältnissen ein all-
mählicher Wandel ein.
Das hannoverische Märzministerium Graf Bennigsen-
Stüve bewirkte zahlreiche, der damaligen Strömung ent-
sprechende Anderungen an der 1840 vom Könige Ernst
August dem Lande gegebenen Verfassung. Die erste Kammer,
in welcher die Abgeordneten aus den Ritterschaften der ein-
zelnen Provinzen die entscheidende Mehrheit besessen, wurde
gewählten Vertretern des größern Grundbesitzes aller Stände
eröffnet. In der Finanzverwaltung hatte Ernst August die
alte Trennung der sogenannten königlichen von der Staats-
casse wieder hergestellt; jene empfing die Einkünfte von den
Domänen und sonstigen Gefällen, bestritt die Kosten des
Hofhalts und die Ausstattung der königlichen Familie, und
lieferte dann den Rest zur Bestreitung gewisser Verwaltungs-
kosten an die Staatscasse ab. Die Gesetzgebung von 1848
kehrte unter Vereinigung beider Cassen dies Verhältniß um,
unterstellte die Verwaltung der Domänen ebenso wie die der
Steuern dem Finanzministerium, und setzte für den König
auf Lebenszeit eine Civilliste fest. Außer diesen und zahl-
reichen sonstigen Anderungen der Verfassung war auch eine
neue Organisation der Justiz= und Verwaltungsbehörden,
sowie eine Umformung der Provinzialverfassungen und Er-
mäßigung des auch dort Statt findenden Ubergewichts der
Ritterschaften in Absicht genommen. Im Herbste 1850 wurde
zwar das Ministerium Bennigsen-Stüve von dem Könige
entlassen, weil es trotz seines particularistischen Widerstandes
gegen Preußen sich an den kurhessischen Thaten des Rumpf-
bundestags nicht betheiligen wollte: jedoch blieb das neue
Cabinet unter der Leitung des Freiherrn von Münchhausen