Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Zweiter Band. (2)

1851 Vertrag über Anschluß des Steuervereins an den Zollverein. 157 
einzelnen Artikel ausarbeitete, und zeichnete den Vertrag, 
welcher auf den 1. Januar 1854 den Eintritt Hannovers 
und Oldenburgs in einen Zollverein mit Preußen und dessen 
Zollverbündeten festsetzte, zu Berlin am 7. September. Am 
11. theilte ihn darauf Preußen den übrigen Regierungen des 
Zollvereins mit. " 
Während dieser Verhandlungen aber bereitete sich in 
Hannover eine innere Krisis vor: mehrere der ritterschaft- 
lichen Verbände hatten sich beschwerend an den Bundestag 
mit dem Gesuche um Herstellung und Sicherung ihrer alten 
Rechte sowohl in den Provinzialständen, als in der allgemeinen 
Ständeversammlung gewandt. In Hannover legte die Be- 
völkerung der Sache keine Bedeutung bei, da ja im Jahre 
1839 der Bundestag die Beschwerde mehrerer Städte und 
Corporationen gegen den rechtswidrigen Staatsstreich Ernst 
August's zurückgewiesen hatte, hier aber die den Rittern 
mißliebigen Gesetze durchaus verfassungsmäßig unter Zustim- 
mung des Königs und beider Kammern zu Stande gekommen 
waren. Das Ministerium aber, welches mit großem Nach- 
drucke sich gegen jeden Eingriff des Bundestags in die innern 
Verhältnisse des Staats verwahrt hatte, war nicht ohne Be- 
sorgniß, da ihm eine große Vorliebe des Königs und des 
Kronprinzen für die Ritterschaften wohl bekannt war. Als 
daher der handelspolitische Ausschuß des Bundestags Sach- 
verständige zu seinen Berathungen hinzuzog, und Klenze des- 
halb nach Frankfurt gesandt wurde, suchte dieser Herrn von 
Bismarck auf, und bemerkte ihm, daß der Vertrag vom 
7. September in Hannover zahlreiche Gegner, namentlich 
unter der ritterschaftlichen Partei, habe; wenn es dieser gelinge, 
durch Erfolge im Bundestag das Ministerium Münchhausen
	        
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