Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Zweiter Band. (2)

158 Dualismus im Bunde. 1851 
zu stürzen, so würde es unmöglich sein, dem Vertrage die 
Zustimmung der Kammern zu verschaffen; es liege also im 
eigenen Interesse Preußens, das Ministerium Münchhausen 
sowohl beim Bundestage als am hannoverischen Hofe zu 
unterstützen. Es entspann sich daraus ein für beide Seiten 
charakteristischer Briefwechsel zwischen Bismarck und Manteuffel. 
Jener, welcher die Competenz des Bundestags in der Be- 
schwerdesache allerdings für begründet hielt, schrieb doch am 
9. October in einem Privatbriefe dem Minister: „so entschiedene 
Abneigung ich dagegen habe, im eigenen Vaterlande das Recht 
der Politik zu opfern, so habe ich doch preußischen Egoismus 
genug, um in Bezug auf Hannovers Recht nicht in demselben 
Grade gewissenhaft zu sein, und würde unmaaßgeblich rathen, 
in Hannover nur ein solches Ministerium zu stützen, welches 
sich unserer Politik im Sinne des Vertrags vom 7. September 
anzuschließen bereit wäre, möchte seine politische Farbe sein, 
welche sie wolle. Unser eigenes Haus ist fest genug, so daß 
wir in Hannover eher ein liberales als ein österreichisches 
Ministerium dulden und halten können.“ Manteuffel berieth 
darüber mit seinem damaligen Unterstaatssecretär Lecoq, einem 
sonst wenig begabten oder angenehmen Manne, aber einem 
Politiker ganz und gar nach dem Herzen der Kreuzzeitung 
und der Herren von Gerlach. Diesem wäre es wie eine 
Sünde gegen den heiligen Geist erschienen, wegen eines 
preußischen Interesses in Hannover die Gegner einer Ritter- 
schaft zu begünstigen. Manteuffel antwortete also am 
13. October. Klenze, sagte er, habe bereits in Berlin jene 
Außerungen gethan, daß die Ritterschaften dem Vertrage 
feindlich seien, also der Sturz Münchhausen's demselben Gefahr 
bringen würde. Aber diese Auffassung sei rein individuell.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.