Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Zweiter Band. (2)

1851 Thron= und Ministerwechsel in Hannover. 159 
Abgesehen von den finanziellen Vortheilen des Vertrags für 
Hannover würden doch die Ritterschaften aus politischen 
Motiven in dem Vertrage mit dem conservativen Preußen 
eine wesentliche Bürgschaft für ihre eigene Zukunft erkennen. 
Auch seien der alte König und der Kronprinz für die Er- 
haltung des feierlich sanctionirten Vertrags. Es sei nur zu 
wünschen, daß der Bundestag gegenüber der hannoverischen 
Regierung mild und schonend auftrete, so daß ihren Maaß- 
regeln der Charakter freier Entschließung bleibe. Mehr dürfte 
unsererseits nicht erforderlich sein, um die immer peinliche 
Wahl zwischen Unterstützung eines politisch unsichern (durch- 
strichen: liberalen) Ministerit und Gefährdung des Vertrags 
vom 7. September zu vermeiden. 
Preußen blieb also dabei, sich jeder positiven Einwirkung 
auf Hannovers innere Politik zu enthalten. Man belobte 
sich dieses Emschlusses um so mehr, als am 18. November 
1851 König Ernst August starb, und sein blinder Sohn, 
Georg V., nachdem er bei seiner Thronbesteigung die Auf- 
rechthaltung der Verfassung durch Königswort verheißen 
hatte, sogleich ein conservatives Ministerium unter dem Vorsitz 
des bisherigen Bundestagsgesandten, Freiherrn von Schele, 
ernannte, welcher dann in der nächsten Sitzung der Stände 
die Anerkennung des Zollvertrags durch beide Kammern be- 
wirkte. Klenze's Reden schienen sich damit als grundlose 
Parteibestrebungen herausgestellt zu haben. 
Unterdessen war in dem übrigen Deutschland die Auf- 
regung über den Septembervertrag nicht gering. Die Mittel- 
staaten nahmen die Miene an, durch das Geheimniß seiner 
Betreibung schwer verletzt zu sein; hier zeige sich eine kränkende 
Mißachtung ihrer Würde, offenbar ein Act der Rache für die
	        
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