1852 Österreichs Antrag auf Zolleinigung. 161
spenstig bleibe, wurde im Geheimen den alten Freunden,
Bayern, Württemberg, Sachsen, den beiden Hessen und Nassau
ein weiterer Entwurf (Urkunde C) vorgelegt, durch welchen
diese Staaten sich zur Zolleinigung mit Ssterreich ohne Preußen,
also zum Austritt aus dem bisherigen Zollverein verpflichteten.
Die Versammelten fanden darauf den Zweck der Urkunden
A und B sehr schön, jedoch gab es zahlreiche Meinungs-
verschiedenheiten über die einzelnen Bestimmungen. Auch unter
den sechs Vertrauten kam es über die Urkunde C zu keinem
Entschluß, als dem einer ernstlichen weitern Erwägung. Sie
traten deshalb Anfangs April zu einer engern Conferenz in
Darmstadt zusammen, wo zunächst verabredet wurde, in den
weitern Verhandlungen als fest geschlossene Einheit aufzu-
treten, und deshalb für sich die bisherigen Zollvereinsverträge
als fortbestehend und verbindlich anzuerkennen, mit Preußen
aber einen Vertrag über die Verlängerung des Zollvereins
auf keinen Fall vor dem 1. Januar 1853 abzuschließen, so-
fern nicht vorher eine Verständigung zwischen Osterreich und
allen Zollvereinsstaaten erreicht worden wäre. Hierauf er-
widerte Preußen in der Berliner Conferenz, daß die Zoll-
einigung mit Osterreich eine sehr allmählich zu erreichende
Sache der Zukunft sei; zur Unterhandlung eines inhaltreichen
Handelsvertrags zwischen den Zollvereinen und Ssterreich sei
man bereit, sobald die Fortdauer des Zollvereins über den
1. Januar 1854 hinaus gesichert sei. Es wurde nun den ganzen
Sommer hindurch auf allen Seiten unendlich viel gesprochen
und verhandelt; allmählich stellte sich zwischen Preußen und
den Darmstädter Verbündeten ein Einverständniß über den
materiellen Inhalt sowohl des neuen Zollvereinsvertrags, als
des österreichischen Handelsvertrags heraus. Aber unversöhnt
v. Sybel, Begründung d. deutschen Reiches. II. 11