Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Zweiter Band. (2)

1854 Verhandlung des Bündnisses. 193 
contingente mobil machten, und versprächen, die andere Hälfte 
auf Mahnung der beiden Großmächte folgen zu lassen. Bald 
nachher fügte der General noch einen weitern Artikel hinzu, 
daß die Verbündeten die Kosten der Rüstung und Krieg- 
führung solidarisch tragen würden. 
An dies Alles war nun preußischer Seits nicht zu denken. 
Balan redigirte einen Gegenentwurf, in welchem das Bündniß 
auf die Daner des gegenwärtigen Kriegs beschränkt, die 
nähere Bestimmung seiner Wirkungen, sowie der Beginn und 
Umfang der Rüstungen von weitern Vereinbarungen abhängig 
gemacht, der Kostenpunkt mit völligem Stillschweigen über- 
gangen wurde. Als darauf Heß den Entwurf einer gemein- 
samen Depesche nach Petersburg einbrachte, worin die Räu- 
mung der Fürstenthümcr durch die Russen unter der Drohung 
bewaffnetes Einschreitens gefordert wurde, erklärten sich die 
preußischen Unterhändler in der Sache einverstanden, forderten 
aber eine jeden herausfordernden Charakter vermeidende 
Milderung der Form. 
Gegenüber dieser preußischen Behutsamkeit war man in 
Wien bemüht, die Beziehungen zu den Westmächten lebendig 
zu erhalten und enger zu ziehen. Am 9. April versammelte 
Graf Buol wieder einmal die Gesandten der vier Großmächte 
zur Conferenz, und diese verfaßte ein Protokoll, daß die 
Mächte, obwohl zwei derselben jetzt im Kriege mit Rußland 
stehenn, doch bei den früher festgestellten Grundsätzen beharren, 
der Integrität der Türkei, mithin der Räumung der Fürsten- 
thümer durch die Russen, der Befestigung der Rechte der 
christlichen Rajah durch freie Entschließung des Sultans, der 
Aufnahme der Türkei in das europäische Staatenconcert: in 
keinem Falle werde eine der Mächte in ein diesen Grund- 
v. Sybel, Begründung d. deutschen Reiches. I. 13
	        
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