Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Zweiter Band. (2)

238 Ergebnisse. 1856 
selbständige Großmacht bewährt hatte. Wäre es bei seiner 
Ausschließung aus dem Congresse geblieben, so wäre die 
Folge davon nicht für Preußen, sondern für die Congreß- 
mächte nachtheilig gewesen, die einfache Thatsache der Unver- 
bindlichkeit der Congreßbeschlüsse für die Berliner Regierung. 
Vierzehn Tage später übersandte denn auch der Congreß 
seine Einladung, und am 18. März erfolgte der Eintritt der 
preußischen Bevollmächtigten, des Ministers von Manteuffel 
und des Grafen Hatzfeldt. 
Den Gang und das Ergebniß der Congreßverhandlungen 
haben wir nicht im Einzelnen zu verfolgen. Es genügt uns, 
zu sehen, wie sich im Verlauf derselben allmählich die Be- 
ziehungen der Mächte zu einander gestalteten, namentlich in 
den letzten Sitzungen nach dem am 30. März vollzogenen 
Friedensschluß, wo noch anderweitige europäische Sorgen ohne 
bindende Abmachungen zur Sprache kamen. Frankreich hatte 
sich vom ersten Tage an bei jeder Detailfrage Rußland 
höchst entgegenkommend gezeigt, und stimmte mit ihm für die 
künftige Union Rumäniens, unter lebhaftem Widerspruche 
der Türkei und Osterreichs. Dann beklagte Graf Walewski, 
der Nachfolger Drouyn's de Lhuys, die Mißregierung in 
Neapel und Rom, welche der Sache der Revolution stets zahl- 
reichere Anhänger zuführe und die leidige Anwesenheit fremder 
Truppen im Kirchenstaat nothwendig mache, worauf Sardiniens 
großer Staatsmann Cavour gegen die österreichischen Be- 
satzungen in Toscana, Parma und den Legationen Beschwerde 
erhob. Graf Buol legte gegen die Fortsetzung eines gar nicht 
hieher gehörigen Gesprächs feierliche Verwahrung ein, fand 
damit aber Beifall auf keiner Seite. England neigte in dieser 
Frage auf die französische, in der rumänischen auf Osterreichs
	        
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