Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Zweiter Band. (2)

324 Der italienische Krieg. 1859 
gewonnen und der Dämon der Revolution gründlich gebändigt 
werden. Man gebe sich also der Hoffnung hin, daß unter 
Preußens Mitwirkung die Gesammtkraft Deutschlands für 
diese legitimen und hohen Zwecke zu den Waffen eilen werde. 
Dem Allem konnte Willisen nur mit runder Ablehnung ant- 
worten, weder für die Schutzverträge noch für den sardinischen 
Verfassungssturz oder gar einen französischen Thronwechsel 
werde sich Preußen verpflichten. Während dieser Verhand- 
lungen aber waren 1500000 Franzosen in Piemont angelangt. 
damit eine bedeutende UÜberzahl gegen Graf Gyulay in Be- 
wegung, und ein erstes größeres Gefecht bei Montebello am 
20. Mai für die Osterreicher unglücklich ausgefallen. So 
stimmte denn Graf Rechberg seine Begehren wesentlich herab, 
erklärte sich mit den preußischen Vorschlägen einverstanden, 
und beantragte demnach, daß die beiderseitigen Verpflichtungen, 
also die österreichische Zusage, Preußen die alleinige Verfügung 
über das Bundesheer zu überlassen, sowie die prcußische Ver- 
heißung, die Vermittlung auf der Basis der Erhaltung des 
österreichischen Besitzstandes in Italien zu beginnen, durch 
Notenaustausch in eine schriftliche Vertragsform gebracht 
würde. Diesen letzten Punkt lehnte Herr von Schleinitz in 
einer Depesche vom 14. Juni, welche der preußische Gesandte 
dem Grafen Rechberg vorzulesen hatte, aus dem einleuchtenden 
Grunde ab, daß nach dem Abschlusse eines solchen formellen 
Vertrags Preußen unmöglich mehr als Vermittler auftreten 
könne; in der Sache wiederholte er die preußische Erklärung, 
„zum Zwecke der Erhaltung des bestehenden Territorialbesitzes 
eine bewaffnete Vermittlung eintreten zu lassen, und je nach 
dem Erfolge derselben so weiter zu handeln, wie es seine 
Pflichten als europäische Großmacht und der hohe Beruf
	        
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