324 Der italienische Krieg. 1859
gewonnen und der Dämon der Revolution gründlich gebändigt
werden. Man gebe sich also der Hoffnung hin, daß unter
Preußens Mitwirkung die Gesammtkraft Deutschlands für
diese legitimen und hohen Zwecke zu den Waffen eilen werde.
Dem Allem konnte Willisen nur mit runder Ablehnung ant-
worten, weder für die Schutzverträge noch für den sardinischen
Verfassungssturz oder gar einen französischen Thronwechsel
werde sich Preußen verpflichten. Während dieser Verhand-
lungen aber waren 1500000 Franzosen in Piemont angelangt.
damit eine bedeutende UÜberzahl gegen Graf Gyulay in Be-
wegung, und ein erstes größeres Gefecht bei Montebello am
20. Mai für die Osterreicher unglücklich ausgefallen. So
stimmte denn Graf Rechberg seine Begehren wesentlich herab,
erklärte sich mit den preußischen Vorschlägen einverstanden,
und beantragte demnach, daß die beiderseitigen Verpflichtungen,
also die österreichische Zusage, Preußen die alleinige Verfügung
über das Bundesheer zu überlassen, sowie die prcußische Ver-
heißung, die Vermittlung auf der Basis der Erhaltung des
österreichischen Besitzstandes in Italien zu beginnen, durch
Notenaustausch in eine schriftliche Vertragsform gebracht
würde. Diesen letzten Punkt lehnte Herr von Schleinitz in
einer Depesche vom 14. Juni, welche der preußische Gesandte
dem Grafen Rechberg vorzulesen hatte, aus dem einleuchtenden
Grunde ab, daß nach dem Abschlusse eines solchen formellen
Vertrags Preußen unmöglich mehr als Vermittler auftreten
könne; in der Sache wiederholte er die preußische Erklärung,
„zum Zwecke der Erhaltung des bestehenden Territorialbesitzes
eine bewaffnete Vermittlung eintreten zu lassen, und je nach
dem Erfolge derselben so weiter zu handeln, wie es seine
Pflichten als europäische Großmacht und der hohe Beruf