1859 Mannigfaltige Pläne der Mittelstaaten. 341
Darmstadt, während Beust sich in Wien mit dem Grafen
Rechberg über harmlose Reformen zu verständigen suchte.
Aber von diesem Beust'schen Schöpfungstrieb wollte der blinde
König Georg von Hannover schlechterdings nichts wissen: er
war der Meinung, eine bessere Bundesverfassung als die von
1815 lasse sich gar nicht ersinnen; man solle sich also hüten,
an dem Bestehenden irgend wie zu rütteln. Sein Minister des
Außern, Graf Platen, fand zwar eine so extreme Haltung be—
denklich; um so eifriger aber sprach sich der Minister des
Innern, Herr von Borries, im Sinne des königlichen Gebieters
aus, und erregte einen großen Sturm in der liberalen Presse
durch eine Erklärung, ehe die deutschen Fürsten sich die an—
gestammte Souveränität schmälern ließen, würden sie selbst
die Hülfe des Auslandes nicht verschmähen. Wie König
Georg, war auch der Kurfürst von Hessen nach den schönen
Erfahrungen von 1850 erfüllt mit unbedingter Verehrung
des Bundesrechts, nicht ahnend, welch' düstere Wolke in diesem
Augenblick am Bundeshorizont selbst gegen ihn heraufstieg.
Auch in Nassau, wo ein starkes bureankratisch-klerikales Regiment
am Ruder saß, hätte man gegen den Standpunkt der reinen
Negation keine Einwendung gehabt, würde aber doch, wenn
die Genossen vorgingen, sich nicht ausschließen. Umgekehrt
wäre in Baden zwar der gut österreichiseh gesinnte Minister
von Meysenbug den Plänen des Herrn von Beust nicht ab-
geneigt gewesen, hier aber blieb der Großherzog Friedrich
fest auf dem Satze, daß einc wirkliche Reform nur durch
gemeinsame Anträge der beiden Großmächte erreichbar sei.
Er beschränkte sich auf seine alte Proposition eines Bundes-
gerichts, deren Mängel wir schon früher kennen gelernt haben.
So schwirrten die Meinungen und die Vorschläge bunt durch-