Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Zweiter Band. (2)

1859 Österreichs Widerspruch. 351 
die damaligen Bundesbeschlüsse zwischen dem Kurfürsten und 
dem Bunde ein fester Rechtsboden geschaffen, an welchem der 
Bundestag nicht rütteln dürfe. Auch sei der bisher eingehaltene 
Weg keineswegs aussichtslos. Erst durch Preußens Umkehr 
seien in Kurhessen die eben in Beruhigung begriffenen Ge- 
müther wieder aufgeregt worden; es bedürfe nichts weiter, 
als daß der Bundestag seinen Ausschuß beauftrage, seinen 
Bericht in einigen Punkten noch etwas günstiger für die 
Stände umzugestalten, und sachlich tadellose Artikel der Ver- 
fassung von 1831 als Amendements in die neue Verfassung 
einzufügen. Aber unmöglich sei es, im umgekehrten Verfahren 
die durch den Bundestag vernichtete Verfassung von 1831 
als Ganzes herzustellen, und dann die einzelnen schädlichen 
Artikel zu ermitteln und auszumerzen. Eine von Rechberg's 
erstem Referenten in deutschen Sachen, Herrn von Biegeleben, 
verfaßte Denkschrift vom 26. October erhob sich hier zu der 
salbungsvollen Weihe der schönsten Metternich'schen Zeiten. 
Ist es einmal anerkannt, sagte sie, daß die alte Verfassung 
mit dem Bundesrechte unvereinbar war, so wird „kein Wohl- 
meinender" es tadeln, daß die Gelegenheit zu einer vollstän- 
digen Revision benutzt wurde, um unter der Autorität des 
Bundes, unter „freier"“ Mitwirkung des Landes und mit 
„gutem“ Willen „aller“ Betheiligten, ein vor aller künftigen 
Anfechtung sicheres, des Beifalls der Regierung und „der 
Unterthanen“ würdiges Werk zu erschaffen: das ist der wahre 
Sinn des Bundesbeschlusses von 1852; zu diesem Zweck sind 
wir bereit, die Zurückweisung an den Ausschuß auszusprechen, 
um dort das Werk noch weiter zu vervollkommnen. 
Es wurde Herrn von Schleinitz nicht schwer, in Wider- 
legung dieser wohltönenden Redewendungen den preußischen
	        
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