1860 Conferenz der großdeutschen Fürsten. 365
schlug vor, die Motive des Ausschußgutachtens, nach welchen
bei dem Eintritt des ganzen österreichischen oder preußischen
Heeres in den Bundeskrieg besondere Abrede vorbehalten bliebe,
ausdrücklich anzuerkennen, und danach den Prinz-Regeuten
zu bitten, entweder seinen Antrag zurückzuziehen, oder doch
gegen den bevorstehenden Bundesbeschluß nicht wieder Protest
einzulegen. Aber dagegen erhob sich König Georg von Hannover
mit lebhaftem Eifer. Danach würde Preußens Plan für den
Kriegsfall dennoch verwirklicht; lasse es sich nicht erreichen,
daß die beiden Großmächte je drei Armeecorps bundesmäßig
unter den gewählten Bundesfeldherrn stellten, so sei es dann
das Beste, drei Armeen zu bilden, neben jenen der Großmächte
die übrigen Bundestruppen, deren Feldherr von den betreffen-
den Regierungen gewählt, und nach Bundesrecht geleitet und
beaufsichtigt würde. Auch hier zeigte sich ein einhelliger
Beschluß unmöglich; man begnügte sich endlich mit einem
Auftrage für König Max von Bayern, mit dem Prinz-
Regenten Namens der deutschen Fürsten sowohl hierüber, als
über die Unterdrückung des Nationalvereins mit möglichstem
Nachdruck zu unterhandeln.
König Georg aber vermochte sich dabei nicht zu be-
ruhigen. Gleich nach der Besprechung dictirte er noch eine
Denkschrift über die Kriegsverfassung für seine Freunde, des
Inhalts, daß nach den bestimmten Erklärungen des Prinz-
Regenten bei einem Kriege die Bundeskriegsverfassung in
ihrer jetzigen Gestalt auffliegen würde, das wäre jedoch ein
Ereigniß von der größten politischen Tragweite, denn der
damit durchgeführte Dualismus würde die Einheit Deutsch-
lands zerreißen, aber auch die Axt an die Wurzel der fürst-
lichen Souveränität legen. Nun sei eins ihrer Hauptmomente