Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Zweiter Band. (2)

1859 Plan des Prinz-Regenten. 379 
Nach langer Durcharbeitung mannigfaltiger Systeme 
war er endlich bei einem Plane stehen geblieben, der gerade 
durch seine Einfachheit seine allseitige Brauchbarkeit bewährte. 
Die zur Caricatur eingeschrumpfte „allgemeine Dienstpflicht“ 
sollte wenigstens annähernd wieder zur Wahrheit, und die 
jährliche Aushebung von 38 000 auf 63000 Köpfe gesteigert 
werden. Um diese Massen aufzunehmen, bedurfte die Linie 
eine Vermehrung von 39 Infanterie= und 10 Cavallerie= 
Regimentern. Auf der andern Seite sollte die Landwehr 
ersten Aufgebots getheilt, ihre drei jüngern Jahrgänge, wo die 
Zahl der Unverheiratheten noch überwog, zur Kriegsreserve 
der Linienregimenter gezogen, die vier ältern aber aus der 
activen Feldarmee ausgeschieden, und mit dem zweiten Auf- 
gebot als Besatzungstruppe den Festungen überwiesen werden. 
Damit wurde den erwähnten Mängeln überall abgeholfen, 
die Familienväter geschont, die jungen Männer gleichmäßig 
herangezogen, die active Feldarmee in allen Theilen mit einem 
zuverlässigen Officiercorps versehen. Der Regent benutzte 
die Mobilmachung von 1859 als bequemen Anlaß zum Be- 
ginn der Ausführung. Bei der Demobilisirung ließ er sämmt- 
liche Landwehrstämme mit einem Theil der Mannschaften 
stehen; eben aus ihnen sollten die neuen Truppenkörper der 
Linie gebildct werden. Der Kriegsminister General von Bonin 
hatte den Gedanken der Heeresreform mit lebhaftem Eifer 
ergriffen, ließ ihn durch seine Referenten, General von Voigts- 
Rhetz und Oberstlieutenant von Hartmann, im Einzelnen aus- 
arbeiten, und bereitete für den nächsten Landtag die Gesetz- 
entwürfe und Kostenanschläge vor. Die neuen Linienregimenter 
waren natürlich ohne Geldmittel nicht zu unterhalten; 
die Mehrkosten der künftigen Feldarmece stellten sich, bei
	        
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