1859 Plan des Prinz-Regenten. 379
Nach langer Durcharbeitung mannigfaltiger Systeme
war er endlich bei einem Plane stehen geblieben, der gerade
durch seine Einfachheit seine allseitige Brauchbarkeit bewährte.
Die zur Caricatur eingeschrumpfte „allgemeine Dienstpflicht“
sollte wenigstens annähernd wieder zur Wahrheit, und die
jährliche Aushebung von 38 000 auf 63000 Köpfe gesteigert
werden. Um diese Massen aufzunehmen, bedurfte die Linie
eine Vermehrung von 39 Infanterie= und 10 Cavallerie=
Regimentern. Auf der andern Seite sollte die Landwehr
ersten Aufgebots getheilt, ihre drei jüngern Jahrgänge, wo die
Zahl der Unverheiratheten noch überwog, zur Kriegsreserve
der Linienregimenter gezogen, die vier ältern aber aus der
activen Feldarmee ausgeschieden, und mit dem zweiten Auf-
gebot als Besatzungstruppe den Festungen überwiesen werden.
Damit wurde den erwähnten Mängeln überall abgeholfen,
die Familienväter geschont, die jungen Männer gleichmäßig
herangezogen, die active Feldarmee in allen Theilen mit einem
zuverlässigen Officiercorps versehen. Der Regent benutzte
die Mobilmachung von 1859 als bequemen Anlaß zum Be-
ginn der Ausführung. Bei der Demobilisirung ließ er sämmt-
liche Landwehrstämme mit einem Theil der Mannschaften
stehen; eben aus ihnen sollten die neuen Truppenkörper der
Linie gebildct werden. Der Kriegsminister General von Bonin
hatte den Gedanken der Heeresreform mit lebhaftem Eifer
ergriffen, ließ ihn durch seine Referenten, General von Voigts-
Rhetz und Oberstlieutenant von Hartmann, im Einzelnen aus-
arbeiten, und bereitete für den nächsten Landtag die Gesetz-
entwürfe und Kostenanschläge vor. Die neuen Linienregimenter
waren natürlich ohne Geldmittel nicht zu unterhalten;
die Mehrkosten der künftigen Feldarmece stellten sich, bei