Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Zweiter Band. (2)

1860 Vorlagen über die Reform im Landtage. 385 
Vorlage Ihre vorurtheilsfreie Prüfung und Beistimmung. 
Sie wird nach allen Seiten hin Zeugniß geben von dem 
Vertrauen des Landes in meine redlichen Absichten. Der 
Vertretung des Landes ist eine Maaßregel von solcher Be- 
deutung für den Schutz und den Schirm, für die Größe und 
Macht des Vaterlandes noch nicht vorgelegt worden.“ 
Es waren schlichte und deshalb doppelt nachdrückliche 
Worte. Sie konnten keinen Zweifel darüber lassen, daß der 
Regent in dieser Frage den Brennpunkt seiner Politik erblickte, 
jede andere Rücksicht von dieser höchsten abhängig machte, 
und als Freund oder Feind einen Jeden betrachten würde, 
welcher dieser Vorlage Helfer oder Gegner wäre. Wenn die 
Liberalen hier klug sind, sagte der frühere Ministerpräsident 
von Manteuffel, so ist ihnen auf lange Jahre der Besitz der 
Macht gesichert. Es war aber bestimmt, daß nicht die Libe- 
ralen, sondern ihre Gegner diese Klugheit haben sollten. 
Am 10. Februar 1860 brachte die Regierung zwei 
Gesetzentwürfe, über die Regelung der Dienstpflicht und über 
die Bewilligung von 9 ½ Millionen Thalern, in das Haus 
der Abgeordneten ein. Die Commission, der sie überwiesen 
wurden, wählte Georg von Vincke zu ihrem Vorsitzenden und 
den Generalmajor außer Diensten Stavenhagen zu ihrem 
Berichterstatter. Der Letztere genoß damals eines großen 
Vertrauens der liberalen Partei in militärischen Dingen; er 
war ein rechtschaffener und ehrenhafter Mann, ohne die bei 
verabschiedeten Officieren so häufige Verbitterung. Aber auch 
er entzog sich der herrschenden Strömung nicht. Allerdings 
war er völlig einverstanden mit der auf 63000 Mann zu 
verstärkenden Aushebung, und hatte auch keine Einwendung 
gegen die beabsichtigte Vermehrung der Linienregimenter. 
v. Sybel, Begründung d. deutschen Reiches. II. 25
	        
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