Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Zweiter Band. (2)

388 Streit über die Heeresreform in Preußen. 1860 
der Regierung für die nächsten vierzehn Monate neun Mil- 
lionen zu bewilligen, zum Zwecke „der Aufrechthaltung und 
Vervollständigung derjenigen Maaßnahmen, welche für die 
fernere Kriegsbereitschaft und die erhöhte Streitbarkeit des. 
Heeres erforderlich, und auf den bisherigen gesetzlichen Grund- 
lagen thunlich sind“. Dies führte zu einer Verhandlung von 
schlimmen Folgen. Patow erklärte der Commission, daß der 
definitiven Regelung aller Fragen durch den Vorschlag nicht 
präjudicirt werde; es handle sich um ein Provisorium; wenn 
später das Haus die Mittel nicht bewillige, könne Alles wieder 
reducirt werden. Später, bei der Verhandlung im Hause selbst, 
schränkte er den Sinn seiner Worte dahin ein, er bezeichne den 
jetzigen Zustand nur in dem Sinne als einen provisorischen, 
daß ein Definitivum erst nach einer nochmaligen Berathung im 
Landtag, nämlich bei der Feststellung der Kosten im Budget, 
entstehen könne. Aber die Mehrheit des Hauses, und wie sich 
bald zeigte, auch im Lande, hielt fest an der ursprünglichen 
Erklärung in der Commission, daß es sich nur um vorüber- 
gehende Maaßregeln handle, die bei einer Ablehnung durch 
den Landtag unter Herstellung des frühern Zustandes zurück- 
genommen werden würden. Nachdem dann Vincke wieder mit 
großem Eifer Namens der Commission die zweijährige Dienst- 
zeit und die Erhaltung der Landwehr als unerläßlich bezeichnet 
hatte, wurden die neun Millionen für das laufende Jahr 
beinahe einstimmig bewilligt. Das Herrenhaus folgte diesem 
Beispiel, fügte aber eine einstimmige Resolution hinzu, worin 
es in scharfem Gegensatze zu dem andern Hause die Re- 
gierung dringend aufforderte, an dem ursprünglichen Reform- 
plan festzuhalten, und alle dazu erforderlichen Maaßregeln 
kräftig zur Ausführung zu bringen.
	        
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