1862 Streit um Heeresreform und Etatsrecht. 425
streichen. Ihr pocht, sagte man, auf das Gesetz von 1814,
nun wohl, wir gebrauchen unser Budgetrecht; ihr beruft die
Soldaten und formirt die Bataillone, das ist Euer Recht;
wir verweigern Euch die dazu erforderlichen Geldmittel, das
ist unser Recht. Eben jetzt bot sich ein Anlaß, schon im
Voraus die Wirkung eines solchen Beschlusses im Einzelnen
zu sichern. Am 6. März kam der Commissionsbericht über
den Gesetzentwurf, betreffend die Oberrechenkammer, auf die
Tagesordnung. Der wichtigste Satz desselben enthielt die
gesetzliche Feststellung des bisherigen Brauches, nach welchem
im Etat nur die Hauptsumme der einzelnen Titel, nicht aber
die einzelnen Positionen, aus denen jene sich zusammensetzten,
für die Regierung bindend waren. Dagegen stellte der Ab-
geordnete Hagen den Antrag, schon für das laufende Jahr
den Etat zu specialisiren, d. h. auch jene einzelnen Positionen
für die Regierung verbindlich zu machen. Die Spitze des
Antrags richtete sich, wic bald nachher öffentlich erklärt wurde,
gegen die Militärverwaltung. Man wollte verhindern, daß
bei den hohen Beträgen der bisherigen Haupttitel die Re-
gierung an verschiedenen Stellen so viel herausspare, um die
neuen Formationen aufrecht zu halten. Obgleich der Finanz-
minister die Unausführbarkeit der Maaßregel für den vor-
liegenden Etat von 1862 erläuterte, für 1863 die Speciali-
sirung selbst durchzuführen versprach, und am Schlusse seines
Vortrags sehr deutlich die Cabinetsfrage stellte, nahm das
Haus den Hagen'schen Antrag mit 177 gegen 143 Stimmen an.
Es war die offene Kriegserklärung des Hauses gegen die
gesammte Heeresreform, aus allen Theilen des Landes mit
zustimmendem Jubel begrüßt. Es war auch der Ausgang
der neuen Aera.