1861 Antrag auf einen Handelsvertrag des Zollvereins mit Frankreich. 439
entspreche. Nun war 1860 der große englisch-französische
Handelsvertrag geschlossen worden, englischer Seits mit bei-
nahe vollständigem Übergang zum Freihandelsystem, bei Frank-
reich mit sehr bedeutender Erleichterung des internationalen
Verkehrs, und unmittelbar nachher regte Kaiser Napoleon bei
der preußischen Regierung den Abschluß eines Handelsvertrags
mit gleicher Tendenz zwischen Frankreich und dem Zollverein
an. Preußen war sehr bereit, darauf einzugehen, und forderte
im Juni 1860 seine Zollverbündeten auf, ihm Vollmacht zu
einer solchen Verhandlung Namens des Zollvereins zu geben,
wie sich versteht, unter Vorbehalt freier Prüfung des Ergeb-
nisses. Darauf erschien im Januar 1861 ein französischer
Commissar in Berlin, und stellte zunächst einige allgemeine
Grundsätze für den künftigen Vertrag auf, nämlich gegenseitige
Freiheit für die Durchfuhr, gegenseitige Freiheit für die Aus-
fuhr, endlich für die Einfuhr gegenseitige Behandlung auf dem
Fuße der meistbegünstigten Nation und Ausgleichung der
beiderseitigen Zolltarife. Die beiden ersten dieser drei Sätze
konnten ohne Weiteres zugegeben werden; was den letzten
betraf, so ergriff Preußen mit Freude den damit gebotenen
Anlaß zu der ersehnten allgemeinen Tarifrevision, und legte
im April den Zollverbündeten seine Vorschläge darüber vor.
Die Antworten derselben im Mai und Juni 1861 machten eine
Menge von Einwendungen in Bezug auf die Tarifirung ein-
zelner Waaren, erklärten sich aber im Ganzen einverstanden mit
dem Gange und der Fortsetzung der bisherigen Verhandlung.
Es zeigte sich, daß die entschiedene Schutzzollpartei überall an
Boden verloren hatte, und auf deutscher Seite alle Aussicht
auf die Genehmigung wesentlicher Verkehrserleichterungen
vorlag. Als man hienach in Berlin mit dem französischen