Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Zweiter Band. (2)

444 Verfassungsstreit in Berlin und Frankfurt. 1862 
Herr von Beust zeigte gleich nachher dem preußischen Cabinet 
Sachsens Beitritt an. Rasch nach einander folgten diesem 
Beispiel Baden, Oldenburg, die thüringischen Staaten. 
Inzwischen aber hatte Osterreich seinen Feldzug, und 
zwar auf doppeltem Kriegsschauplatz, fortgesetzt. In den 
identischen Noten vom 2. Februar hatten, wie wir sahen, die 
dabei vereinigten Staaten fernere Conferenzen über Bundes- 
reform angekündigt und Preußen dazu eingeladen, dieses aber 
die Theilnahme an einem so hoffnungslosen Werke abgelehnt. 
Jetzt erließ der Wiener Hof die Einladung auf's Neue, und 
hier schloß sich Sachsen nicht aus. Die vier Königreiche, 
beide Hessen und Nassau sandten ihre Vertreter, und am 
7. Juli eröffnete in Wien Graf Rechberg die erste Conferenz, 
mit dem Vorschlage, für die Berathung eines deutschen Civil- 
und Criminalgesetzes einen Versuch mit der-Hinzuziehung 
einer Versammlung von Delegirten der deutschen Kammern 
zu machen. Dies bedeutete die Ausführung eines freilich kleinen 
Bruchstücks aus dem großen Reformplan Schmerling's und 
Fröbel's, mit dem hier, wie wir uns erinnern, auch Beust's 
Antrag übereinstimmte; man begreift, daß für diesen die Lockung 
trotz aller Handelsverträge unwiderstehlich war. Sachsens 
Losung hieß seitdem: für Preußen im Zollverein, für Osterreich 
in Bundessachen. Sodann erschien am 10. Juli bei allen Zoll- 
vereinsstaaten ein Antrag des Grafen Rechberg, unter Bei- 
behaltung des bisherigen Zollvereinstarifs Gesammtösterreich 
in den Zollverein aufzunehmen, und wenn dies geschehen, Oster= 
reich und Preußen gemeinschaftlich zu Verhandlungen mit Frank- 
reich und England über Handelsverträge zu bevollmächtigen. 
Preußens Verhalten zu diesen Schritten der Hofburg war 
gegeben. In Bezug auf die Bundesreform blieb man bei der
	        
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