Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Zweiter Band. (2)

38 Olmützer Punctation. 1850 
der Armee einen Einfluß geübt hätten, dem man Rechnung 
tragen mußte. Ubrigens sei auf das Bestimmteste zu erklären, 
daß die Maßregel nicht als Angriffsmittel, sondern nur 
zur Abwehr dienen sollte; die friedlichen Absichten, welche 
Brandenburg's Depesche vom 3., ausgesprochen, blieben in 
allen Punkten ungeändert. 
Am folgenden Morgen trug Manteuffel dies Alles seinen 
Collegen im Staatsministerium zur amtlichen Beschlußnahme 
vor; der König, welcher im Verlaufe der Besprechung selbst 
in der Sitzung erschien, unterzeichnete den Befehl für die 
Mobilmachung, und Ladenberg und von der Heydt, deren 
Entlassungsgesuche der König bisher nicht genehmigt, erklärten 
sich jetzt weiter zu dienen bereit. Als dann im Laufe des 
Tages die Tranuerkunde von Brandenburg's Tod einging, 
übertrug der König die einstweilige Führung des Präsidiums 
im Ministerrathe an Ladenberg, so daß es den Anschein ge- 
winnen konnte, als sei die Minorität vom 2. November voll- 
ständig zum Besitze der Macht gelangt, zumal General Gröben 
bei der Kampflust der Frankfurter erneuerten Befehl erhalten 
hatte, lediglich nach militärischen Rücksichten zu handeln. Mit 
der Bekanntmachung der Mobilmachungs-Ordre trat ein, was 
der König am 2. vorausgesagt hatte; ein unendlicher Jubel 
durchbrauste die Presse, das Land und die Armee, die Land- 
wehrmänner, welche das Jahr vorher zu dem badischen Feld- 
zug oft durch Husarenpatrouillen hatten eingefangen und zu 
den Regimentern geschleppt werden müssen, strömten jetzt mit 
Begeisterung zu den Fahnen, und auch die zahllosen Mängel, 
welche damals in der preußischen Heeresverwaltung zu Tage 
traten, kühlten den Eifer der Mannschaften nicht ab. Ihrem 
mächtigen Schwunge hätten die mit meuterischen Honveds
	        
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