Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Zweiter Band. (2)

1861 Wachsende Macht des Nationalcomité's. 483 
sammlung schloß ihre Berathungen mit einer Reihe von 
Resolutionen, durch die es für die Pflicht der Gutsherren 
erklärt wurde, die Dienste und Frohnden der Bauern in einen 
Geldzins zu verwandeln, und dann durch Ablösung desselben 
zum sechzehnfachen Betrag den Bauern das Eigenthum ihrer 
Acker zu verschaffen. Der leitende Ausschuß des Vereins 
verhielt sich seitdem passiv, die Mehrzahl aber der Zweig- 
vereine und mithin der Grundbesitzer folgte den Winken des 
geheimen Nationalcomitée“s. Da nun, wie wir sahen, die 
gutsherrlichen Amtleute die einzigen Organe der officiellen 
Regierung im Lande waren, so war mit diesen Vorgängen 
die Civilverwaltung in den Provinzen thatsächlich aufgelöst 
oder in die Hand der revolutionären Leiter übergegangen. 
In Warschau nahm auf die Weisung des Nationalcomité's 
eine große Zahl der polnischen Beamten gleichzeitig ihren 
Abschied; bei den übrigen wirkte die in niedern und höhern 
Kreisen verbreitete Bestechlichkeit; es dauerte nicht lange, und 
die Regierung mußte sich überzeugen, daß in allen ihren 
Kanzleien, im Post= und im Eisenbahndienste, und vor Allem 
unter der Polizeimannschaft, die patriotische Verschwörung 
ihre Genossen und Werkzeuge besaß. Während also die 
Wirksamkeit der kaiserlichen Behörden in allen Richtungen 
erlahmte, fand sich die geheime Regierung bald in der Lage, 
auch die Lauen oder Abgeneigten unter ihren Landsleuten 
zum Gehorsam gegen ihre Befehle anzuhalten. Jede polnische 
Dame, die sich in buntem Anzug blicken ließ, wurde öffent- 
lich auf der Straße beschimpft, die Läden widerspenstiger 
Kaufleute geplündert, und vollends russisch gesinnte Polen 
am hellen Mittag auf das Schwerste mißhandelt: und ganz 
regelmäßig erschien die Polizei erst dann auf dem Platze, 
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