544 Der Frankfurter Fürstentag. 1863
sichtigten Bundesreform im Bereiche der eigenen Staaten ent-
schließen, und zu diesem Zweck unter Wahrung des Bundes-
verhältnisses ihrem freien Bündnißrechte die möglichst aus-
gedehnte Anwendung geben.
Zum Schlusse folgten noch einige Mahnungen an Preußen,
von seiner bisherigen, der Stärkung des Bundes feindseligen
Politik abzulassen, da es heute von Preußens Entschließungen
abhänge, den deutschen Bund wieder auf die Höhe seiner für
die Nation und für Europa so unendlich wichtigen Be-
stimmung zu heben.
Man wird eingestehen, daß die Redaction dieser Denk-
schrift nicht eben verbindlich oder einladend für Preußen aus-
gefallen war. Die Behauptung, daß die Bundesverträge
eigentlich schon jetzt zerrissen seien, ein Satz, welchen Rech-
berg bald nachher positiv dahin erläuterte, daß allein Preußen
die Schuld an diesem Unheil trage, sodann die einfache
Wiederholung der von Preußen so oft abgelehnten Ver-
fassungspläne, die ausdrückliche Erinnerung an die heftigsten
Schriftstücke der gegen Preußen geführten Polemik, und
endlich die Erklärung der Absicht, bei Preußens Widerspruch
cinen engern Bund im Bunde zu gründen, einer Absicht, der
man, als Preußen sich dazu bekannte, wiederholt den heftigsten
Protest im Namen des Bundesrechts entgegengesetzt hatte,
dies Alles war wenig geeignet, den König für die öster-
reichischen Pläne günstig zu stimmen.
Die Gespräche der beiden Herrscher über die große Sache
verliefen ohne Zeugen, jedoch, wie ihre weitere Cor-
respondenz und die Aufzeichnungen des Königs darthun, in
durchaus freundlicher Weise. Der König betonte vor Allem
die Nothwendigkeit gewisser Vorarbeiten; ein erwünschtes