546 Der Frankfurter Fürstentag. 1863
bedenklich. Denn die Fürsten könnten bis dahin sich auf
eine so wichtige Entscheidung nicht gründlich vorbereiten, und
auch nach einer längeren Bedenkzeit scheine die nothwendige
Erwägung bei der Arbeitsfähigkeit eines so gestellten Colle-
giums unmöglich. Es sei also eine vorbereitende Erörterung
des Entwurfs durch eine Ministerconferenz vorzuziehen, deren
Ergebnisse dann durch eine Fürstenversammlung sanctionirt
werden könnten. Bei der Beschaffenheit vieler deutscher
Kammern sei es wahrscheinlich, daß ihre Delegationen sich
nicht mit der berathenden Stimme begnügen, sondern sogleich
weitere Attributionen begehren würden, so daß von Anfang
an die Übereinstimmung gestört wäre. Vermittelst eines con-
servativen Wahlgesetzes seien von directer Volkswahl günstigere
Resultate zu hoffen. Für das Bundesdirectorium würde die
Bestellung der drei Mitglieder neben Preußen und Osterreich
große Schwierigkeiten machen; die Zusammensetzung des
Directoriums würde wesentlich durch den Umfang seiner
Attributionen bedingt; je größer seine Macht, desto schwie-
riger würde die Zustimmung der nicht dabei betheiligten
Staaten zu erlangen sein. Schließlich gebe er zu bedenken,
welchen Eindruck es machen müßte, wenn der Fürstencongreß
unverrichteter Sache auseinander ginge; ein größerer Dienst
könne der Revolution nicht erwiesen werden, um so noth-
wendiger sei eine den Erfolg sichernde Vorbereitung der
Maaßregel.
Wie man sieht, vermied der König eine kategorische Ab-
lehnung. Unter den hier angeführten Voraussetzungen war
ihm das Bild einer feierlichen Vereinigung der deutschen
Fürsten für den großen nationalen Zweck eher erfreulich als
bedenklich.