Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Zweiter Band. (2)

1863 Preußische amtliche Erörterungen. 547 
Er konnte nicht wohl anders, als vermuthen, daß der 
Kaiser seinen definitiven Entschluß erst nach Empfang des 
Resumés fassen würde, war also nicht wenig überrascht, als 
noch am Abend des 3. August ein kaiserlicher Adjutant ihm 
die amtliche, vom 31. Juli datirte Einladung nach Frankfurt 
auf den 16. August übergab. Er ließ darauf am 4. das 
Resumé nebst einem Privatschreiben an den Kaiser abgehen, 
worin er sein Bedauern aussprach, der Einladung schon aus 
Gesundheitsrücksichten nicht folgen zu können. An demselben 
Tage schloß sich die amtliche Ablehnung an. Obgleich dies 
Alles schon am Morgen telegraphisch nach Wien voraus- 
gemeldet war, wurden von dort im Laufe des Tages die 
Einladungen an alle deutschen Höfe abgeschickt; der Entschluß 
des Kaisers stand also unwiderruflich fest. Aber auch die Ansicht 
des Königs konnte durch ein Schreiben Franz Joseph's vom 
7. August nicht wankend gemacht werden. Vielmehr gingen 
am 13. und 14. August zwei ministerielle Depeschen an Herrn 
von Werther nach Wien, von welchen die erste das Erstaunen 
über jene Sätze der österreichischen Denkschrift aussprach, 
wonach die bisherige Bundesverfassung schon zu existiren 
aufgehört habe, die zweite aber es der Würde des Königs 
nicht entsprechend bezeichnete, an einer Versammlung Theil 
zu nehmen, deren unendlich wichtiger Zweck mit ihm nicht 
vorher berathen worden, und im Einzelnen erst auf der Ver- 
sammlung selbst mitgetheilt werden sollte. Ein abschließendes 
Urtheil über den dort vorzulegenden Verfassungsentwurf sei 
nach den bisherigen spärlichen Mittheilungen nicht zu fällen. 
So weit man bis jetzt sehe, würde ein Bundesdirectorium, 
wenn seine Beschlüsse der Einstimmigkeit der fünf Mitglieder 
bedürften, den bestehenden Zustand unverändert lassen; sollte 
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