1863 Preußische amtliche Erörterungen. 547
Er konnte nicht wohl anders, als vermuthen, daß der
Kaiser seinen definitiven Entschluß erst nach Empfang des
Resumés fassen würde, war also nicht wenig überrascht, als
noch am Abend des 3. August ein kaiserlicher Adjutant ihm
die amtliche, vom 31. Juli datirte Einladung nach Frankfurt
auf den 16. August übergab. Er ließ darauf am 4. das
Resumé nebst einem Privatschreiben an den Kaiser abgehen,
worin er sein Bedauern aussprach, der Einladung schon aus
Gesundheitsrücksichten nicht folgen zu können. An demselben
Tage schloß sich die amtliche Ablehnung an. Obgleich dies
Alles schon am Morgen telegraphisch nach Wien voraus-
gemeldet war, wurden von dort im Laufe des Tages die
Einladungen an alle deutschen Höfe abgeschickt; der Entschluß
des Kaisers stand also unwiderruflich fest. Aber auch die Ansicht
des Königs konnte durch ein Schreiben Franz Joseph's vom
7. August nicht wankend gemacht werden. Vielmehr gingen
am 13. und 14. August zwei ministerielle Depeschen an Herrn
von Werther nach Wien, von welchen die erste das Erstaunen
über jene Sätze der österreichischen Denkschrift aussprach,
wonach die bisherige Bundesverfassung schon zu existiren
aufgehört habe, die zweite aber es der Würde des Königs
nicht entsprechend bezeichnete, an einer Versammlung Theil
zu nehmen, deren unendlich wichtiger Zweck mit ihm nicht
vorher berathen worden, und im Einzelnen erst auf der Ver-
sammlung selbst mitgetheilt werden sollte. Ein abschließendes
Urtheil über den dort vorzulegenden Verfassungsentwurf sei
nach den bisherigen spärlichen Mittheilungen nicht zu fällen.
So weit man bis jetzt sehe, würde ein Bundesdirectorium,
wenn seine Beschlüsse der Einstimmigkeit der fünf Mitglieder
bedürften, den bestehenden Zustand unverändert lassen; sollte
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