1863 Erste Sitzung des Fürstentags. 551
Handelns gab. Durchgängig secundirten die vier Könige
(der Württemberger war durch seinen Sohn vertreten) dem
Kaiser; es gab nicht viele unter den Kleinern, die sich diesem
Übergewichte entgegen zu stellen wagten, und der von Oster-
reich hier wie einst in Dresden ausgegebene Satz, es sei
unmöglich, die Stadt zu verlassen, ohne daß Etwas er—
reicht sei, fand, schon aus Revolutionsfurcht täglich wachsende
Anhänger.
Die erste Sitzung am 17. August eröffnete der Kaiser
als Vorsitzender mit einer sehr geschickt abgefaßten Anrede,
welcher König Max von Bayern im Wesentlichen zustimmend
antwortete. Darauf stellte der Großherzog von Mecklenburg-
Schwerin den Antrag, die Versammlung möge eine schriftliche
Einladung an den König von Preußen zur Theilnahme an
ihren Verhandlungen erlassen. König Johann von Sachsen
wollte, wie er sagte, die Opportunität eines solchen Schrittes
nicht erörtern, stimmte vielmehr demselben zu, jedoch nur
unter Feststellung einer doppelten Voraussetzung, nämlich
erstens eines Beschlusses, daß die Versammlung in der kaiser-
lichen Vorlage eine geeignete Grundlage für ihre Verhand-
lungen erkenne, und zweitens eines Beschlusses, durch eine
etwaige abschlägige Antwort des Königs sich von der Fort-
setzung ihrer Berathungen auf jener Grundlage nicht abhalten
zu lassen. Der Kaiser und König Max unterstützten diese
Anträge, welche dann nach kurzer Erörterung genehmigt
wurden. Der Kaiser sprach seine hohe Befriedigung aus,
hiemit die Zusage empfangen zu haben, daß die hohen Herren
sämmtlich Willens seien, jedesfalls ein bestimmtes Resultat
aus ihren Verhandlungen hervorgehen zu lassen. König
Johann übernahm dann den Auftrag, das Schreiben an