Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Zweiter Band. (2)

1863 Erste Sitzung des Fürstentags. 551 
Handelns gab. Durchgängig secundirten die vier Könige 
(der Württemberger war durch seinen Sohn vertreten) dem 
Kaiser; es gab nicht viele unter den Kleinern, die sich diesem 
Übergewichte entgegen zu stellen wagten, und der von Oster- 
reich hier wie einst in Dresden ausgegebene Satz, es sei 
unmöglich, die Stadt zu verlassen, ohne daß Etwas er— 
reicht sei, fand, schon aus Revolutionsfurcht täglich wachsende 
Anhänger. 
Die erste Sitzung am 17. August eröffnete der Kaiser 
als Vorsitzender mit einer sehr geschickt abgefaßten Anrede, 
welcher König Max von Bayern im Wesentlichen zustimmend 
antwortete. Darauf stellte der Großherzog von Mecklenburg- 
Schwerin den Antrag, die Versammlung möge eine schriftliche 
Einladung an den König von Preußen zur Theilnahme an 
ihren Verhandlungen erlassen. König Johann von Sachsen 
wollte, wie er sagte, die Opportunität eines solchen Schrittes 
nicht erörtern, stimmte vielmehr demselben zu, jedoch nur 
unter Feststellung einer doppelten Voraussetzung, nämlich 
erstens eines Beschlusses, daß die Versammlung in der kaiser- 
lichen Vorlage eine geeignete Grundlage für ihre Verhand- 
lungen erkenne, und zweitens eines Beschlusses, durch eine 
etwaige abschlägige Antwort des Königs sich von der Fort- 
setzung ihrer Berathungen auf jener Grundlage nicht abhalten 
zu lassen. Der Kaiser und König Max unterstützten diese 
Anträge, welche dann nach kurzer Erörterung genehmigt 
wurden. Der Kaiser sprach seine hohe Befriedigung aus, 
hiemit die Zusage empfangen zu haben, daß die hohen Herren 
sämmtlich Willens seien, jedesfalls ein bestimmtes Resultat 
aus ihren Verhandlungen hervorgehen zu lassen. König 
Johann übernahm dann den Auftrag, das Schreiben an
	        
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