Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Zweiter Band. (2)

1863 Ergebniß der Berathungen. 557 
22. August zu der Forderung eines Parlaments aus Volks- 
wahl, der Gleichberechtigung der beiden Großmächte im 
Bunde, der Beschließung der künftigen Verfassung gemeinsam 
durch die Regierungen und das Parlament. Es sei unmöglich, 
sagte in höflichen Worten der Beschluß, sich zu Osterreichs 
Vorschlag durchaus verneinend zu stellen: es war aber ein- 
leuchtend für alle Welt, daß mit der Aufstellung jener 
Forderung die vollständige Zurückweisung des keaiserlichen 
Entwurfes ausgesprochen war. 
In der letzten Sitzung des Fürstentages, am 1. Sep- 
tember 1863, stellten Hannover und Braunschweig den Antrag, 
die bisher für die Ministerconferenz vorbehaltenen Artikel in 
Einer Abstimmung anzunehmen, und damit die Berathungen 
der Minister unnöthig zu machen. Der Antrag fand viel- 
fache Unterstützung, und wurde nach kurzer Besprechung ein- 
stimmig, nur von Baden unter Vorbehalt, angenommen. So 
war die Specialdiscussion beendigt, uad man konnte jetzt zu 
dem Gesammtbeschluß über das Ganze schreiten. Der Kaiser 
Franz Joseph stellte darauf die beiden Fragen: 1. Nimmt 
die Versammlung das Schlußresultat der Verhandlungen an? 
2. Hält die Versammlung sich so lange an diese Beschlüsse 
gebunden, bis die hier nicht vertretenen Bundesglieder den 
ihnen mitgetheilten Entwurf entweder definitiv abgelehnt, oder 
uns ihre Gegenvorschläge eröffnet haben? Es wurden darauf 
beide Fragen von 24 Stimmen bejaht, von 6 Stimmen 
(Baden, Schwerin, Weimar, Luxemburg, Waldeck, Reuß j. L.) 
verneint. Die Mitglieder der Mehrheit unterzeichneten dann 
eine Erklärung ihrer Bereitwilligkeit, die künftige Verfassung 
Deutschlands nach Maaßgabe der hier gefaßten Beschlüsse, 
so viel an ihnen liege, zu vollenden und in's Leben zu führen,
	        
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