1863 Ergebniß der Berathungen. 557
22. August zu der Forderung eines Parlaments aus Volks-
wahl, der Gleichberechtigung der beiden Großmächte im
Bunde, der Beschließung der künftigen Verfassung gemeinsam
durch die Regierungen und das Parlament. Es sei unmöglich,
sagte in höflichen Worten der Beschluß, sich zu Osterreichs
Vorschlag durchaus verneinend zu stellen: es war aber ein-
leuchtend für alle Welt, daß mit der Aufstellung jener
Forderung die vollständige Zurückweisung des keaiserlichen
Entwurfes ausgesprochen war.
In der letzten Sitzung des Fürstentages, am 1. Sep-
tember 1863, stellten Hannover und Braunschweig den Antrag,
die bisher für die Ministerconferenz vorbehaltenen Artikel in
Einer Abstimmung anzunehmen, und damit die Berathungen
der Minister unnöthig zu machen. Der Antrag fand viel-
fache Unterstützung, und wurde nach kurzer Besprechung ein-
stimmig, nur von Baden unter Vorbehalt, angenommen. So
war die Specialdiscussion beendigt, uad man konnte jetzt zu
dem Gesammtbeschluß über das Ganze schreiten. Der Kaiser
Franz Joseph stellte darauf die beiden Fragen: 1. Nimmt
die Versammlung das Schlußresultat der Verhandlungen an?
2. Hält die Versammlung sich so lange an diese Beschlüsse
gebunden, bis die hier nicht vertretenen Bundesglieder den
ihnen mitgetheilten Entwurf entweder definitiv abgelehnt, oder
uns ihre Gegenvorschläge eröffnet haben? Es wurden darauf
beide Fragen von 24 Stimmen bejaht, von 6 Stimmen
(Baden, Schwerin, Weimar, Luxemburg, Waldeck, Reuß j. L.)
verneint. Die Mitglieder der Mehrheit unterzeichneten dann
eine Erklärung ihrer Bereitwilligkeit, die künftige Verfassung
Deutschlands nach Maaßgabe der hier gefaßten Beschlüsse,
so viel an ihnen liege, zu vollenden und in's Leben zu führen,