558 Der Frankfurter Fürstentag. 1863
und zu diesem Zwecke mit den hier nicht vertretenen Bundes-
fürsten, insbesondere dem Könige von Preußen, eine allseitige
Verständigung auf dem Grunde jener Beschlüsse anzustreben.
Bemerkenswerth ist hiebei der Umstand, daß in dem ursprüng-
lichen Entwurf der Erklärung statt der Worte „allseitige
Verständigung“ die Worte „bundesverfassungsmäßige Ver-
ständigung“" gestanden hatten: die Conferenz aber beliebte
die Anderung, um jeden Zweifel auszuschließen, daß die Ab-
sicht auf Erlangung der Stimmeneinhelligkeit aller Bundes-
glieder, nicht aber auf Herbeiführung eines engern Bündnisses
kraft Artikel 11 der alten Bundesacte gehe. Das war ein
übles Vorzeichen für die Erfüllung des österreichischen, gerade
auf einen solchen Bund gerichteten Wunsches, im Falle des
Mißlingens der zunächst anzustrebenden großen Bundesreform.
Endlich wurde ein zweites Collectivschreiben der Ver-
sammlung an den König von Preußen vorgelegt und ge-
nehmigt, und dann der deutsche Fürstentag durch eine Rede
des Kaisers von Osterreich geschlossen. Gleichnißweise zu
reden: ein glänzendes Feuerwerk mit rauschenden Raketen,
bunten Sternen und bengalischen Flammen war vor dem
erstaunten Publicum abgebrannt worden: was war davon
geblieben, als die letzte Leuchtkugel niedergesunken war?
In Berlin wurde der übersandte Verfassungsentwurf
amtlich dem Ministerrathe zur Begutachtung übergeben, und
dessen Bericht am 15. September dem Könige erstattet. Der
Aufsatz lehnte eine Erörterung der einzelnen Artikel ab, empfahl
aber, sich zu weiteren Verhandlungen über eine Bundesreform
durch Ministerconferenzen bereit zu erklären, wenn vorher ein
Einverständniß über drei entscheidende und unerläßliche Grund-
sätze gewonnen sei. Erstens begehre Preußen für sich wie für