Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Zweiter Band. (2)

1863 Preußische Kritit des Beschlusses. 559 
Osterreich das Recht des Veto gegen die Erklärung eines 
Bundeskrieges, da Preußen als europäische Großmacht seine 
auswärtige Politik nicht unbedingt in den Dienst des Bundes 
stellen könne, und überdies mehr Einwohner habe, als die 
Mittel= und Kleinstaaten zusammen, die im Bundestag durch 
Stimmenmehrheit eine Kriegserklärung jeder Zeit zu hindern 
vermöchten. Zweitens fordere Preußen volle Gleichstellung im 
Bunde mit Osterreich, also Wechsel im Präsidium der obersten 
Bundesbehörden; die historische Entwicklung habe beiden 
Staaten eine gleiche Machtstellung in Europa gegeben, und 
im Bunde zähle Preußen mehr Einwohner als Österreich. 
Drittens könne Preußen in eine Erweiterung der Bundes- 
zwecke, und damit in eine Beschränkung seiner Unabhängigkeit 
nur dann willigen, wenn ihm eine Garantie geboten würde, 
daß dieses Opfer den Gesammtinteressen der deutschen Nation 
und nicht andern Particularinteressen zu Gute komme: eine 
solche Garantie erkenne aber Preußen nur in einem aus 
directen Volkswahlen hervorgegangenen deutschen Parlament, 
während die vorgeschlagene Delegirten-Versammlung gerade im 
Gegentheil eine Vertretung des Sonderthums darstellen würde. 
König Wilhelm sprach sofort sein Einverständniß mit 
diesem Berichte aus, und richtete am 22. September unter 
Beifügung desselben gleichlautende Schreiben an sämmtliche 
Mitglieder der Frankfurter Majorität, womit dann jede 
Hoffnung auf eine Verständigung abgeschnitten war. 
Ein charakteristisches Zwischenspiel mag hier eingeschaltet 
werden. 
Lord John Russell, stets wohlmeinend, und stets von 
dem Werthe seiner guten Meinung durchdrungen, konnte 
auch bei dieser Angelegenheit es sich nicht versagen, der
	        
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