1850 Schließliches Einverständniß. 61
mit Preußen unerbittlich zurück, und wollte zwar die Bildung
einer starken Executivgewalt des Bundes genehmigen, sich aber
nicht verpflichten, dieselbe allein an Osterreich und Preußen
übertragen zu lassen. Dies aber war, wie wir wissen, für
Preußen gerade der kritische Punkt; und so kam man an
dieser Stelle zu keinem Einverständniß. Hinsichtlich des In-
halts der Bundesreform traten die beiden Mächte völlig frei
in die Conferenzen ein. Ein wenig erhebliches Zugeständniß
machte hier endlich noch Schwarzenberg, indem er als Ort
der Conferenzen anstatt Wien das von Preußen vorgeschlagene
Dresden genehmigte.
So wurde von den beiden Ministern am 29. November
1850 die Olmützer Punctation unterzeichnet 7).
Manteuffel erklärte zugleich Preußens Zustimmung zu
folgendem von Schwarzenberg vorgelegtem Artikel:
Se. M. der König von Preußen werden ersucht, einen
nahen Tag für die Veröffentlichung des Beschlusses zu be-
stimmen, durch welchen die am 6. November verfügte Mobil-
machung rückgängig gemacht wird. Nach hierauf erfolgter
Mittheilung wird Se. M. der Kaiser von Osterreich (in zu-
versichtlicher Erwartung des Einverständnisses der übrigen
in der Bundesversammlung vertretenen Regierungen) an dem-
selben Tage die Einstellung sämmtlicher Kriegsrüstungen be-
kannt geben, und zugleich folgende Maaßregel anordnen: die
Beurlaubung der Landwehrbataillone, die Beurlaubung aller
vierten Bataillone, die Einstellung der befohlenen Recruten-
Aushebung, den schleunigst einzuleitenden Rückmarsch der
bereits an den Grenzen aufgestellten Truppen.
1) Wunderbarer Weise findet sich ein Original der Punctation in
den preußischen Staatsacten nicht vor.