Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Zweiter Band. (2)

1850 Schließliches Einverständniß. 61 
mit Preußen unerbittlich zurück, und wollte zwar die Bildung 
einer starken Executivgewalt des Bundes genehmigen, sich aber 
nicht verpflichten, dieselbe allein an Osterreich und Preußen 
übertragen zu lassen. Dies aber war, wie wir wissen, für 
Preußen gerade der kritische Punkt; und so kam man an 
dieser Stelle zu keinem Einverständniß. Hinsichtlich des In- 
halts der Bundesreform traten die beiden Mächte völlig frei 
in die Conferenzen ein. Ein wenig erhebliches Zugeständniß 
machte hier endlich noch Schwarzenberg, indem er als Ort 
der Conferenzen anstatt Wien das von Preußen vorgeschlagene 
Dresden genehmigte. 
So wurde von den beiden Ministern am 29. November 
1850 die Olmützer Punctation unterzeichnet 7). 
Manteuffel erklärte zugleich Preußens Zustimmung zu 
folgendem von Schwarzenberg vorgelegtem Artikel: 
Se. M. der König von Preußen werden ersucht, einen 
nahen Tag für die Veröffentlichung des Beschlusses zu be- 
stimmen, durch welchen die am 6. November verfügte Mobil- 
machung rückgängig gemacht wird. Nach hierauf erfolgter 
Mittheilung wird Se. M. der Kaiser von Osterreich (in zu- 
versichtlicher Erwartung des Einverständnisses der übrigen 
in der Bundesversammlung vertretenen Regierungen) an dem- 
selben Tage die Einstellung sämmtlicher Kriegsrüstungen be- 
kannt geben, und zugleich folgende Maaßregel anordnen: die 
Beurlaubung der Landwehrbataillone, die Beurlaubung aller 
vierten Bataillone, die Einstellung der befohlenen Recruten- 
Aushebung, den schleunigst einzuleitenden Rückmarsch der 
bereits an den Grenzen aufgestellten Truppen. 
1) Wunderbarer Weise findet sich ein Original der Punctation in 
den preußischen Staatsacten nicht vor.
	        
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