Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Dritter Band. (3)

206 Der Vertrag vom 16. Januar 1864. 
punkt der Großmächte mit der Energie vertreten, mit welcher 
wir ihn nöthigesfalls durchzuführen entschlossen sind. 
Der durch große Herzensgüte ausgezeichnete Sydow 
antwortete tief bekümmert, er und Kübeck redeten ganz nach 
dieser Vorschrift. Aber in Frankfurt sei nichts zu bewirken; 
die Gesandten der Gegner hätten bindende Instructionen, mit 
deren Inhalt die meisten persönlich einverstanden seien. Vor 
Allem König Max von Bayern sei ganz fest in seiner Politik, 
einmal, weil er bei jeder andern eine allgemeine Revolution 
befürchte, dann, weil er den europäischen Mächten nicht die 
Befugniß einräumen wolle, über Thron= und Erbrechte 
deutscher Fürstenhäuser zu entscheiden. Nicht einmal die bloße 
Personalunion der Herzogthümer mit Dänemark würde beim 
Bundestage noch zur Anerkennung zu bringen sein. 
Und nun drängte in Berlin auf der einen Seite das 
Abgeordnetenhaus, bei dem die Regierung eine Rüstungsanleihe 
von 12 Millionen Thalern beantragt hatte, und dessen Mehr- 
heit im tiefsten Mißtrauen gegen den Bismarck von 1850 
das Geld nur bewilligen wollte, wenn die Regierung durch 
Anerkennung Augustenburg's alle Brücken zur Umkehr hinter 
sich abwerfe — und auf der andern begehrte Sir Andrew 
Buchanan im Namen Englands die Zurücknahme des Antrags 
vom 28. December, da jedes Einrücken deutscher Truppen in 
Schleswig eine schwere Gefahr für den europäischen Frieden, 
also die ganze Sache unter einstweiliger Erhaltung des 
Status quo einer Conferenz der Mächte zu unterbreiten sei. 
Bismarck erklärte der Volksvertretung, wenn sie das Geld 
verweigere, werde die Regierung es nehmen, wo sie es finde; 
dem englischen Gesandten aber entgegnete er, den Status quo 
habe Dänemark durch Erlaß der Verfassung widerrechtlich
	        
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