Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Fünfter Band. (5)

230 Französische Vermittlung. 
Bundespflicht erschien es hienach, Cialdini zu eilender Ver- 
folgung bis an die Donau anzuspornen. Usedom's „gründ- 
licher Krieg“ war jetzt, freilich in später Stunde, gerade 
durch den französischen Einspruch zur Ehrensache der italieni- 
schen Regierung geworden. 
Was aber würde man in Paris dazu sagen? 
Bei der unendlichen Wichtigkeit der hier beginnenden 
Unterhandlung wird es verstattet sein, in ausführlicher Dar- 
stellung ihre einzeinen Wendungen zu verfolgen, zumal von 
französischer Seite über diese Vorgänge eine Fülle halb- 
wahrer Angaben und freier, meistens gehässiger Erfindungen 
verbreitet worden ist. 
So empört die französische Regierung über Italiens 
plötzliche Selbständigkeit war, so konnte doch die Entscheidung 
über ihr ferneres Verhalten nur von dem Ausgang der 
preußischen Unterhandlung abhängen. Denn, die an Italien 
gestellten Forderungen hatten ja den einzigen Zweck, auf 
Preußen zu drücken: wenn man mit diesem zur Verständigung 
gelangte, war es Napoleon höchst gleichgültig, ob Venetien 
durch französische Schenkung oder durch österreichische Ab- 
tretung in Italiens Hand gelangte. Demnach hatte Drouyn 
de Lhuys gleich am 5. Juli den Grafen Goltz über Preußens 
Friedensbedingungen befragt. Goltz sagte ihm, er könnte 
natürlich keine amtliche Auskunft darüber geben; nach seiner 
persönlichen Ansicht aber sei Napoleon's Programm vom 
11. Juni (eine große Stellung Osterreichs in Deutschland 
und festere Verbindung der Mittelstaaten unter sich) für 
Preußen schlechthin unannehmbar; als das Minimum der 
preußischen Forderungen erscheine ihm die Anerkennung der 
am 10. Juni beantragten Bundesreform, also Austritt Oster-