230 Französische Vermittlung.
Bundespflicht erschien es hienach, Cialdini zu eilender Ver-
folgung bis an die Donau anzuspornen. Usedom's „gründ-
licher Krieg“ war jetzt, freilich in später Stunde, gerade
durch den französischen Einspruch zur Ehrensache der italieni-
schen Regierung geworden.
Was aber würde man in Paris dazu sagen?
Bei der unendlichen Wichtigkeit der hier beginnenden
Unterhandlung wird es verstattet sein, in ausführlicher Dar-
stellung ihre einzeinen Wendungen zu verfolgen, zumal von
französischer Seite über diese Vorgänge eine Fülle halb-
wahrer Angaben und freier, meistens gehässiger Erfindungen
verbreitet worden ist.
So empört die französische Regierung über Italiens
plötzliche Selbständigkeit war, so konnte doch die Entscheidung
über ihr ferneres Verhalten nur von dem Ausgang der
preußischen Unterhandlung abhängen. Denn, die an Italien
gestellten Forderungen hatten ja den einzigen Zweck, auf
Preußen zu drücken: wenn man mit diesem zur Verständigung
gelangte, war es Napoleon höchst gleichgültig, ob Venetien
durch französische Schenkung oder durch österreichische Ab-
tretung in Italiens Hand gelangte. Demnach hatte Drouyn
de Lhuys gleich am 5. Juli den Grafen Goltz über Preußens
Friedensbedingungen befragt. Goltz sagte ihm, er könnte
natürlich keine amtliche Auskunft darüber geben; nach seiner
persönlichen Ansicht aber sei Napoleon's Programm vom
11. Juni (eine große Stellung Osterreichs in Deutschland
und festere Verbindung der Mittelstaaten unter sich) für
Preußen schlechthin unannehmbar; als das Minimum der
preußischen Forderungen erscheine ihm die Anerkennung der
am 10. Juni beantragten Bundesreform, also Austritt Oster-