292 Die Friedenspräliminarien.
zuerkennen. Aber Karolyi, obwohl im Grundsatz einverstanden,
begehrte zwei Einschränkungen. Die eine betraf das König-
reich Sachsen. Es sei eine Ehrensache für Osterreich, diesem
einzigen unter den deutschen Staaten, welcher sich ihm als
thätigen und opferbereiten Bundesgenossen erwiesen habe, die
volle Unverletzlichkeit seines Gebietes und seiner Selbständig-
keit zu verbürgen. Dies stieß nun so scharf wie möglich mit
den im preußischen Hauptquartier herrschenden Stimmungen
zusammen. Der König, erzürnt über Beust's langjährige
Wühlerei gegen Preußen, forderte die Abtretung wenigstens
zweier Kreise; andere, sehr einflußreiche Männer sahen auf
der Welt keinen Grund, nach dem die sächsische Regierung
eine andere Behandlung als die hannover'sche verdient hätte.
Die Erörterung der Frage in der Conferenz war sehr leb-
haft, führte aber zu keinem Ergebniß.
Dann aber erklärte Karolyi weiter, daß Osterreich
durch Vertrag vom 14. Juni verpflichtet sei, keinen Frieden
ohne Zuziehung Bayerns eizugehen; Freiherr von der
Pfordten sei in Wien, um hieran zu erinnern, und Oster=
reich sei also nicht in der Lage, ohne Bayerns Theilnahme
abzuschließen. Es lag natürlich im preußischen Interesse, so
viel wie möglich auf Separatverhandlung mit den einzelnen
deutschen Staaten zu bestehen; indessen war bis dahin eine
principielle Entscheidung hierüber nicht zur Sprache gekommen.
Jedesfalls war es ein bedeutendes Zugeständniß der Wiener
Regierung, daß sie sich für Sachsen nur auf die eingetretene
Waffenbrüderschaft, und für Bayern nur auf ihr specielles
Vertragsverhältniß berief, die Übrigen deutschen Staaten aber
trotz aller Vorschriften des alten deutschen Bundesrechtes voll-
ständig Preis gab. Demnach hielt es Bismarck für zweck-