Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Fünfter Band. (5)

292 Die Friedenspräliminarien. 
zuerkennen. Aber Karolyi, obwohl im Grundsatz einverstanden, 
begehrte zwei Einschränkungen. Die eine betraf das König- 
reich Sachsen. Es sei eine Ehrensache für Osterreich, diesem 
einzigen unter den deutschen Staaten, welcher sich ihm als 
thätigen und opferbereiten Bundesgenossen erwiesen habe, die 
volle Unverletzlichkeit seines Gebietes und seiner Selbständig- 
keit zu verbürgen. Dies stieß nun so scharf wie möglich mit 
den im preußischen Hauptquartier herrschenden Stimmungen 
zusammen. Der König, erzürnt über Beust's langjährige 
Wühlerei gegen Preußen, forderte die Abtretung wenigstens 
zweier Kreise; andere, sehr einflußreiche Männer sahen auf 
der Welt keinen Grund, nach dem die sächsische Regierung 
eine andere Behandlung als die hannover'sche verdient hätte. 
Die Erörterung der Frage in der Conferenz war sehr leb- 
haft, führte aber zu keinem Ergebniß. 
Dann aber erklärte Karolyi weiter, daß Osterreich 
durch Vertrag vom 14. Juni verpflichtet sei, keinen Frieden 
ohne Zuziehung Bayerns eizugehen; Freiherr von der 
Pfordten sei in Wien, um hieran zu erinnern, und Oster= 
reich sei also nicht in der Lage, ohne Bayerns Theilnahme 
abzuschließen. Es lag natürlich im preußischen Interesse, so 
viel wie möglich auf Separatverhandlung mit den einzelnen 
deutschen Staaten zu bestehen; indessen war bis dahin eine 
principielle Entscheidung hierüber nicht zur Sprache gekommen. 
Jedesfalls war es ein bedeutendes Zugeständniß der Wiener 
Regierung, daß sie sich für Sachsen nur auf die eingetretene 
Waffenbrüderschaft, und für Bayern nur auf ihr specielles 
Vertragsverhältniß berief, die Übrigen deutschen Staaten aber 
trotz aller Vorschriften des alten deutschen Bundesrechtes voll- 
ständig Preis gab. Demnach hielt es Bismarck für zweck-
	        
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