Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Siebenter Band. (7)

1867 Kritik der Marx'schen Theorie. 125 
Vereinsrechts die Erhöhung der Widerstandskraft der Arbeiter. 
Schon sehr bald war ihr Einkommen so weit gestiegen, daß 
sie sparen und zurücklegen konnten. Sie vermochten die 
Kosten zahlloser Ausstände und Boykotts aufzubringen; sie 
zahlen in die Kassen ihrer Local= oder Gewerkvereine, sowie 
in die Kasse des allgemeinen Communistenvereins ihre regel- 
mäßigen Beiträge und liefern damit die Mittel zu zahlreichen 
Gehältern von Beamten und Redactoren und zu gesetzlich 
verbotenen Reichstagsdiäten. Die Partei selbst hat demnach 
das Lohngesetz schon selbst fallen gelassen. Wie hätte sie 
auch unter dessen Anerkennung Beiträge von ihren Arbeitern 
fordern können? 
Die zweite Frage, wer unter den in einem großen 
Fabrikbetriebe beschäftigten Personen der wahre Schöpfer des 
Mehrwerths ist, scheint mir durch Marx's eigne oben an- 
geführte Sätze peremtorisch beantwortet, und es ist nur zu 
bedauern, daß Marx das Ergebniß im weitern Verlauf seiner 
Erörterung völlig vergessen hat. Die Arbeit, vernahmen wir 
dort, erschafft neue Werthe, wenn sie einem nützlichen Zwecke 
dient, welcher schon bei dem Beginn des Arbeitsprocesses in der 
Vorstellung des Arbeiters vorhanden war, „der in der Arbeit 
seinen Zweck weiß, welcher die Art und Weise seines Thuns 
als Gesetz bestimmt, dem er seinen Willen unterordnen muß.“ 
Die eben gestellte Frage ist damit vollständig erledigt. Wer 
den Zweck eines Fabrikbetriebes im Voraus in seinen Ge- 
danken feststellt, die dazu erforderlichen Arbeitsmittel erwägt 
und anschafft, das Risico des ganzen Unternehmens auf sich 
nimmt, im Verlaufe des Arbeitsprocesses seinen Willen und 
das Thun seiner Gehülfen dem Gesetze des großen Zweckes 
unterwirft: das ist keiner der von ihm zur Bedienung seiner
	        
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