Full text: Soziale Kriegs- und Friedens-Fürsorge in der Stadt Leipzig.

7. Verband Deutscher Handlungsgehilfen zu Leipzig. 
Harkortstr. 3. 
Zur Unterstützung notleidender Familien von einberufenen 
Kollegen sowie kriegsinvalider Kollegen ist eine besondere Kriegs. 
unterstützungskasse eingerichtet worden. — Bedürftige Kinder 
von Mitgliedern erhielten einen Weihnachtsbeitrag überwiesen, 
Stellenlosenunterstützung wird laut Statut gezahlt. Die Stellen- 
vermittelung ist auf gemeinnützige Grundlage gestellt und wurde 
auch auf Vermittelung jeder Arbeit im Dienste der Volkswohl- 
fahrt ausgedehnt. 
Die Kranken= und Begräbniskasse hat ihre Einrichtung 
ebenfalls dem Krieg angepaßt. Die Aufrechterhaltung des 
Sterbegeldanspruches wird durch eine kleine monatliche Gebühr 
ermöglicht. — Eine umfangreiche Tätigkeit des Verbandes auf 
sozialem und wirtschaftlichem Gebiete in Bezug auf Arbeit- 
losigkeit, Gehaltskürzung, Lebensmittelverteuerung, Kriegsinva- 
lidenfürsorge zugunsten der kämpfenden Truppen und ihrer 
Angehörigen, ferner in Bezug auf Anpassung der sozialen Ge- 
setzgebung an den Kriegszustand hat stattgefunden. Der Ver- 
band gehört zu diesen Zwecken den mannigfaltigen Hilfsorgani- 
sationen in Leipzig an. 
  
8. Kriegsfürsorge der Gewerkschaften. 
Es war allgemein in der Gewerkschaft die Ansicht ver- 
treten, und dieser ist nach anfänglichem Zögern und DTasten auch 
Rechnung getragen worden, daß es die besondere Aufgabe der 
Gewerkschaften sein müsse, sich der Arbeitlosen anzunehmen. 
Für diesen Zweck sind hohe Summen gezahlt worden. In 
zweiter Linie sollten erst die übrigen Unterstützungszweige als: 
Gemaßregelten., Kranken-, Invaliden., Sterbegeld-, Reise- und 
Umzugsunterstützung, sowie in besonderen Notfällen gewährt 
werden. In letzter Linie stand die Fürsorge für die Krieger- 
familien, da diese zunächst der Unterstützung des Staates und 
anderer öffentlicher Fürsorge teilhaftig wurden. Oie Leipziger 
Gewerkschaften haben in den ersten 5 Kriegsmonaten August 
bis Dezember 1914 insgesamt 1228016 Mark für Anter- 
stütungszwecke ausgegeben; gewiß ein schönes Zeichen dafür, 
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