fullscreen: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1871. (48)

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22. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Ausgegeben Stuttgart Donnerstag den 17. August 1871. 
Inhal t. 
Königliche Dekrete Keine. 
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die Einführung der Verordnung über 
die Organisation der Landwehrbehörden und die Dienstverhältnisse der Mannschaften des Beurlaub- 
tenstandes rom 5. September 1867. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
Der Departements des Innern und des Kriegswesens. 
Der Ministerien des Innern und des Kriegswesens. 
Verfügung, betreffend die Einführung der Verordnung über die Organisation der Landwehrbehörden 
und die Dienstverhältnisse der Mannschaften des Beurlaubtenstandes 
· vom 5. September 1867. 
Mit Allerhöchster Genehmigung Seiner Majestät des Königs wird in Voll- 
ziehung der Artikel 2 und 10 der Militärkonvention vom 7½23. November 1870 die 
Verordnung, betreffend die Organisation der Landwehrbehörden und die Dienstverhält-
	        
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