Außerdem gewährt die Stadt Leipzig:
a) alljährlich am 2. März (dem Tage des Friedensschlusses)
b
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)
)
aus der Friedensstiftung 10 000 .4 an in Leipzig woh-
nende Invaliden aus dem Kriege 1870/71, die einer Hilfe
dringend bedürfen;
alljährlich am 10. Mai bedürftigen Teilnehmern an den
Kriegen 1864, 1866 und 1870/71 und ihren Witwen als
Veteranenspende Beihilfen im Gesamtbetrage von jähr-
lich 90 000 +. Die Höhe der Spenden ist je nach der
Bedürftigkeit verschieden. Das Jahreseinkommen soll bei
den WVeteranen nicht höher als 1000 4, bei ihren Witwen
nicht höher als 500 # sein; außerdem wird vorausgesetzt,
daß die Bewerber mindestens seit drei Jahren in Peipzig
wohnen. — Bewerber, welche auf eine Unterstützung aus
der Friedensstiftung oder Veteranenspende Anspruch erheben
und bereits im vorigen Jahre bedacht worden sind, können
unter Vorlegung des Militärpasses und des Steuerzettels
bei der Friedensstiftung bis zum 31. Januar, bei der Vete-
ranenspende bis zum 31. März eines jeden Jahres ihr Ge-
such beim Stiftungsamte, Stadthaus, Zimmer 741, mündlich
anbringen. Wer noch nicht bedacht worden ist, hat sein
Gesuch schriftlich anzubringen und Militärpaß und Steuer-
zettel beizufügen. — Später eingehende Gesuche können
nicht berücksichtigt werden.
aus der Kaiser- Wilhelm-Stiftung Acterstützungen an
bedürftige Teilnehmer des Feldzuges von 1870°71. Ferner
können bedürftige Beteranen nach dem Reichsgesetze vom
22. Mai 1895 aus der Reichskasse eine Beteranenbeihilfe
von jährlich 150 . erhalten. Es wird vorausgesetzt, daß
sie an den deutschen Feldzügen von 1864 oder 1866 oder
1870/71 teilgenommen haben und das Jahreseinkommen nicht
mehr als 1200 4 beträgt. — Anträge sind beim Quartier-
amt (Neues NRathaus) zu stellen.
9. Gruppe.
Sonstige Wohlfahrtseinrichtungen.
Arbeitslosenversicherungskasse, Grimmaischer Steinweg 15,
versichert männliche Arbeitnehmer gegen die Folgen unver-
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