Full text: Soziale Kriegs- und Friedens-Fürsorge in der Stadt Leipzig.

Außerdem gewährt die Stadt Leipzig: 
a) alljährlich am 2. März (dem Tage des Friedensschlusses) 
b 
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) 
) 
aus der Friedensstiftung 10 000 .4 an in Leipzig woh- 
nende Invaliden aus dem Kriege 1870/71, die einer Hilfe 
dringend bedürfen; 
alljährlich am 10. Mai bedürftigen Teilnehmern an den 
Kriegen 1864, 1866 und 1870/71 und ihren Witwen als 
Veteranenspende Beihilfen im Gesamtbetrage von jähr- 
lich 90 000 +. Die Höhe der Spenden ist je nach der 
Bedürftigkeit verschieden. Das Jahreseinkommen soll bei 
den WVeteranen nicht höher als 1000 4, bei ihren Witwen 
nicht höher als 500 # sein; außerdem wird vorausgesetzt, 
daß die Bewerber mindestens seit drei Jahren in Peipzig 
wohnen. — Bewerber, welche auf eine Unterstützung aus 
der Friedensstiftung oder Veteranenspende Anspruch erheben 
und bereits im vorigen Jahre bedacht worden sind, können 
unter Vorlegung des Militärpasses und des Steuerzettels 
bei der Friedensstiftung bis zum 31. Januar, bei der Vete- 
ranenspende bis zum 31. März eines jeden Jahres ihr Ge- 
such beim Stiftungsamte, Stadthaus, Zimmer 741, mündlich 
anbringen. Wer noch nicht bedacht worden ist, hat sein 
Gesuch schriftlich anzubringen und Militärpaß und Steuer- 
zettel beizufügen. — Später eingehende Gesuche können 
nicht berücksichtigt werden. 
aus der Kaiser- Wilhelm-Stiftung Acterstützungen an 
bedürftige Teilnehmer des Feldzuges von 1870°71. Ferner 
können bedürftige Beteranen nach dem Reichsgesetze vom 
22. Mai 1895 aus der Reichskasse eine Beteranenbeihilfe 
von jährlich 150 . erhalten. Es wird vorausgesetzt, daß 
sie an den deutschen Feldzügen von 1864 oder 1866 oder 
1870/71 teilgenommen haben und das Jahreseinkommen nicht 
mehr als 1200 4 beträgt. — Anträge sind beim Quartier- 
amt (Neues NRathaus) zu stellen. 
9. Gruppe. 
Sonstige Wohlfahrtseinrichtungen. 
Arbeitslosenversicherungskasse, Grimmaischer Steinweg 15, 
versichert männliche Arbeitnehmer gegen die Folgen unver- 
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