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Was das Schulgeld anbetrifft, so erübrigt sich ein näheres
Eingehen darauf. Unter den heutigen Derhältnissen erscheint eine
besondere Besteuerung der Jamilien mit schulpflichtigen Kindern,
auch der wohlhabenden, deren NMinder höhere Schulen besuchen,
nicht nur unzulässig, sondern das Gegenteil, die staatliche Unter-
stützung der SLamilie mit unerzogenen Nindern, ein dringendes Be-
dürfnis. (Zur näheren Begründung dieser Stellungnahme verweise
ich auf meine Broschüre „Samilie und Samilienerziehung“.)
Die Srage der Schulunterhaltung selbst kann nach sehr verschie-
denen Gesichtspunkten behandelt werden. In Deutschland dürfte
bei der Höhe der Schullasten und bei dem Umstande, daß die Staaten
bereits durch Militärlasten ungemein stark in Auspruch genommen
werden, das fast allgemein angewandte und in der Entwickelung be-
griffene System, den politischen Gemeinden die Schullasten auf-
zuerlegen und den Staat nur zum subsidiären Eintreten zu verpflichten,
das aussichtsreichste sein.
Werden alle für die Zwecke des Staates und der Gemeinde er-
forderlichen Mittel durch direkte Steuern aufgebracht, so ist es aller-
dings an sich vollständig gleichgültig, ob die chullasten vom Staate
allein oder von Staat und Gemeinde gemeinsam getragen
werden. Die Belasteten bleiben in beiden Lällen dieselben, und die
höhe der Lasten wird im einzelnen nicht sehr verschieden sein. Über-
lastungen können auch im zweiten Jalle durch staatliches Eintreten
vermieden werden. Uur steuertechnisch besteht ein erheblicher
Unterschied. Sollen die sehr bedeutenden Schullasten lediglich durch
Staatssteuern aufgebracht werden, so muß das staatliche Einschätzungs-
und Steuereintreibungssustem schon weitaus schärfer durchgreifen als
heute, wo wenigstens die größeren und mittleren Gemeinden an der
richtigen staatlichen Einschätzung stark interessiert sind, da sie auf der
Erundlage der staatlichen Besteuerung ihre eigenen erheblichen
Steuerbedürfnisse decken müssen. Gehen die Schullasten vollständig
auf den Staat über, so werden auch in mittleren und größeren Gemein-
den die kommunalen Bedürfnisse geringer, und das kommunale