Full text : Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 2. Band. Die Medizinalpolizei. (2)

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XII.

Die  bayerischen  Anordnungen  gründen  sich  bekanntlich  auf
die  entschiedene  Voraussetzung,  daß  die  asiatische  Brechruhr  als
contagiös  im  Sinne  der  Pest  und  anderer  per  Contactum
sich  vererbenden  Krankheiten  nicht  zu  betrachten  sei,  und  die
Summe  aller  bisherigen  Erfahrungen,  namentlich  das  seltene
Erkranken  der  in  die  Krankenatmosphäre  so  vielfach  gebannten
Aerzte  und  Priester,  dann  das  Gesundbleiben  beinahe  aller
jener  Wärter  und  Wärterinnen,  welche  keinen  Eckel  kannten
und  dem  ärztlichen  Rathe  folgend,  durch  Vermeidung  ununterbrochener
  Nachtwachen  und  durch  nahrhafte  Kost  der  Depression
(gesteigerten  Prädisposition)  ihres  Körpers  vorbeugten,  spricht
dieser  Königl.  Annahme  unbedingt  das  Wort.

Gleichzeitig  aber  ist  Seiner  Königl.  Majestät  die  Möglichkeit
  eines  verstärkten  oder  specifiken  Miasmas,  namentlich
bezüglich  der  mehrere  Kranke  umschließenden  Lokalitäten,  dann
der  Einfluß  nicht  entgangen,  den  jede  verdorbene  Luft,  sonach
auch  die  verdorbene  Luft  eines  Krankenzimmers  auf  prädisponirte
oder  deprimirte  Körper  üben  kann.

Aus  diesem  Gesichtspunkte  wurde  bereits  durch  Ziffer  4.
der  Instruktivausschreibung  vom  10.  September  1836  stete
Reinigung  der  Krankenzimmer,  das  häufige  Vornehmen  Luft
reinigender  Räucherungen,  dann  die  Neutralisirung  der  Excremente
  und  Auswürfe,  als  eine  der  ersten  und  unerläßlichsten
Aufgaben  ärztlicher  und  sanitätspolizeilicher  Wirksamkeit  bezeichnet.
  —  Und  auch  die  Weisheit  dieses  Königl.  Befehls  hat
sich  im  vollen  Maße  erprobt,  indem  von  den  beinahe  in  jedem
Hause  eingetretenen  mehrfachen  Erkrankungen  wohl  manche  aus
der  Vernachläßigung  häuslicher  Pflege,  oder  aus  physischen
Eindrücken  erklärt  werden  konnten,  andere  aber  beinahe  deutlich
auf  den  Umstand  hinzudeuten  schienen,  daß  verdorbene  Luft
jeder  Art  während  der  Brechruhrepidemie  vorzugsweise  nachtheilig
  auf  den  menschlichen  Organismus  wirkt,  und  daß  zu
einer  Zeit,  in  welcher  die  Störung  des  Normal-Gesundheitszustandes
  mehr  oder  minder  zu  dem  herrschenden  Krankheitsgenius
  (Brechruhrcharakter)  sich  hinneigt,  das  Einathmen  einer
nicht  contagiösen,  aber  sonst  corrupten  Luft,  die  in  allen  Körpern
mehr  oder  minder  vorwaltende  Choleradisposition  sehr  häufig
zur  wirklichen  Cholera  auszubilden  pflegt.

Jedenfalls  ist  die  Frage  über  bedingte  Mittheilbarkeit  oder