Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1813. (8)

1553

Koͤniglich-  Baierisches

1541

Regierungsblat  tt.

 

LXVI.  Stück.  München,  Mittwoch  den  15.  Dezember  13r3.

 

Bekanntmachungen.

 

(Die  Tilgung  der  Staats-Schulden  von  den
Gemeinden  des  ehemaligen  Landgerichto-Bezirks
  Kufstein  betrefsend.)

Wir  Maximilian  Joseph,
von  Gottes  Gnaden  König  von  Baiern.

D.  die  Gemeinden  des  ehemaligen  Landgerichts-Bezirks
  von  Kufstein  keine  Fonds
bestzen,  aus  welchen  sie  ihre  noch  mit  64980  fl.
zur  Staats  Schuldentilgungs  Kommis
sion  haftende  Kapiral=  Schuld  berichtigen
könnten;  so  genehmigen  Wir  nach  dem  An,
rrage  Unseres  General:  Kommissarlars  des
Junkreises  vom  25.  August  l.  J.,  daß  ste
diese  Schuld  in  fünf  Jahresfristen  durch  besondere
  Steuer-Beischläge  abführen,  und
hiemit  im  laufenden  Etats-Jahre  der  Ansang
  gemacht  werde:  wornach  Unsere  Finanz-
  Direkzion  das  Erfoderliche.  zu  verfür

gen  hat.  ·

München  den  8.  Dezember  1813.
Aus  Selner  königlichen  Majestat  Spezlal-Vollmacht.

Graf  von  Moncgelas.
Auf  kbniglichen  allerhchsten  Befehl
der  General-Sekretär
G.  von  Geiger.

(Genehmigung  des  konstituirten  Ehegerichts  erster
  Instanz  bel  dem  Konsistorium,  zu  Salzburg.)


Seine  königliche  Majestät  haben  vermoͤg
allerhöchsten  Reskripes  vom  7.  D  zember
I.  J.  an  das  königliche  General=  Kommissariat
  des  Salzach:  Kreises

der  von  dem  erzbischöflichen  Konffstorlum
zu  Salzburg,  nach  Auleltung  der  allerhöchsten
  Eneschließung  vom  3r  e  August  l.  J.
verfügten  Konstituirung  eines  Ehegerichts
erster  Instanz,  für  die  aus  dem  Salzburger
  Diszes-Antheile  in  den  altern  baiertschen
Sctaaten  dahin  gelangenden  katholischen  Chescheidungs-Gegenstände
  in  den  Personen  des
Konststorial  -Rarhs,  Dhilipp  Taller,
dann  des  Stadedechants  Alols  Werndle,
und  des  Stadtpfarrers  Joseph  Harl,  unter
  Beigebung  des  Kanzellisten,  Joseph
Eindner  als  Aktnars,

die  allerhöchste  Genehmigung  erthellt.

 

 

(Aafldsung  der  Landgerichte  Banz  und  Hallstadt
  im  Main-Kreise.)

Durch  allerhöchstes  Reskript  vom2.  Dezember
  I.  J.  haben-  Seine  königliche  Majestär
  die  Anflösung  der  Landgerichte  Banz

og)