Full text: Die Verfassung des Deutschen Reichs.

10 Verfassung des Deutschen Reichs. 
6. durch Reichsgesetz, betr. die Ersatzvertheilung, vom 26 
Mai 1893 Art. I, wodurch Artikel 53 abgeändert ist. 
Durch Reichsgesetz vom 9. Juni 18711) sind Elsaß 
und Lothringen mit dem Deutschen Reiche vereinigt. 
Die Reichsverfassung ist in den Reichslanden am 1. Januar 
1874 in Kraft getreten.) 
In Gemäßheit des Reichsgesetzes vom 15. Dezember 1890 
(unten S. 123) ist die Insel Helgoland mit dem Deutschen 
Reiche vereinigt worden. 
Die gegenwärtige Ausgabe der Reichsverfassung bringt, 
außer dem Wahlgesetze und Wahlreglement, noch die 
einschlägigen Bestimmungen bezüglich Elsaß-Lothringens 
und die für die Vorgeschichte der Reichsverfassung und der 
Gründung des Deutschen Reichs so wichtigen Vorverträge 
mit den süddeutschen Staaten. 
Es ist mit Absicht vermieden worden, bei den einzelnen 
Artikeln der Reichsverfassung die in Gemäßheit der einzeln 
Verfassungsartikel ergangenen Reichsgesetze aufzuführen, da 
eine derartige Aufzählung nur für einen beschränkten Kreis 
von Interesse sein kann und naturgemäß mit jedem Vor- 
schreiten der Reichsgesetzgebung wieder unvollständig wird. 
Cöthen, im Oktober 1901. 
fl. Pannier. 
1) Unten S. 51 ff. — 2) Vergl. unten S. 53 ff.
	        
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