10 Verfassung des Deutschen Reichs.
6. durch Reichsgesetz, betr. die Ersatzvertheilung, vom 26
Mai 1893 Art. I, wodurch Artikel 53 abgeändert ist.
Durch Reichsgesetz vom 9. Juni 18711) sind Elsaß
und Lothringen mit dem Deutschen Reiche vereinigt.
Die Reichsverfassung ist in den Reichslanden am 1. Januar
1874 in Kraft getreten.)
In Gemäßheit des Reichsgesetzes vom 15. Dezember 1890
(unten S. 123) ist die Insel Helgoland mit dem Deutschen
Reiche vereinigt worden.
Die gegenwärtige Ausgabe der Reichsverfassung bringt,
außer dem Wahlgesetze und Wahlreglement, noch die
einschlägigen Bestimmungen bezüglich Elsaß-Lothringens
und die für die Vorgeschichte der Reichsverfassung und der
Gründung des Deutschen Reichs so wichtigen Vorverträge
mit den süddeutschen Staaten.
Es ist mit Absicht vermieden worden, bei den einzelnen
Artikeln der Reichsverfassung die in Gemäßheit der einzeln
Verfassungsartikel ergangenen Reichsgesetze aufzuführen, da
eine derartige Aufzählung nur für einen beschränkten Kreis
von Interesse sein kann und naturgemäß mit jedem Vor-
schreiten der Reichsgesetzgebung wieder unvollständig wird.
Cöthen, im Oktober 1901.
fl. Pannier.
1) Unten S. 51 ff. — 2) Vergl. unten S. 53 ff.