Full text: Die Verfassung des Deutschen Reichs.

Sachregister. 
Die Zahlen bedeuten, wo nicht Seitenzahlen angegeben, bie 88. bezw. 
Artikel; S. — Seite; A., Abs. — Absatz, Z. — Zahl; E. L. — 
Elsaß-Lothringen; E. — Gesetz, betr. die Verfassung des Deutschen 
Reiches; V. — Verfassung; W. — Wahlgesetz; R. — Wahlreglement. 
A. 
Abänderungen der Reichsverfassung V. 78. 
Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte hemmt das Wahlrecht W. 3. 
Abgaben von inländischen Erzeugnissen V. 33 A. 2, 35; von Schiff- 
fahrt und Flößerei V. 54. 
Abgabenwesen, besondere Bestimmungen V. 5 A. 2. 
Abgeordnete des Reichstags, Zahl V. 20. — Siehe auch Reichs- 
tagsabgeordnete. 
Abstimmung, geheime, bei den Wahlen V. 20; Abstimmung der Reichs- 
tagsabgeordneten V. 30; bei den Wahlen zum Landesausschuß in 
E. L. S. 61. 
Adler, Kaiserlicher V. 11. 
Aemter, öffentliche, Zulassung V. 3; Annahme durch Reichstagsmit- 
glieder V. 21. 
Alter, welches zum Wählen berechtigt, W. 1, zum Gewähltwerden 
W. 4. 
Aufangstermin der verbindlichen Kraft der Reichsgesetze V. 2; der 
Reichsverfassung in E. L. S. 51—53; des Ges. betr. Verwaltung 
und Verfassung von E. L. S. 63. 
Angriff auf das Bundesgebiet V. 11 A. 2. 
Anhalt als Bundesgebiet V. 1, Stimmrecht im Bundesrathe V. 6. 
Anleihen für das Reich V. 73. 
Armenversorgung in den Bundesstaaten V. 3 A. 8. 
Armenunterstützung hemmt das Wahlrecht W. 3. 
Auflösung des Reichstags V. 24, 25, des Landesausschusses für E. L. 
S. 62. 
Ausführungsbestimmungen zu Reichsgesetzen erläßt der Bundesrath 
V. 7. 
Ausgaben des Reichs V. 69—71, 73; für Konsularwesen V. 4 Z. 7, 
56, für Post V. 49, für die Kriegsflotte V. 53, für das Heer
	        
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