Vorbemerkung.
Der Friede von Luneville (9. Februar 1801), welcher
den Grund zur Vernichtung des Heiligen Römischen Rei-
ches Deutscher Nation legte und in dem Reichsdeputa-
tionshauptschluß vom 25. Februar 1803 weiter zur
Ausführung gebracht wurde, fand in dem Friedenstrak-
tate von Preßburg (26. Dezember 1805), in welchem
Bayern und Württemberg die Königskronen erlangten und
ihnen, sowie Baden die volle Souveränetät verliehen wurde,
in der Errichtung des Rheinbundes (Juli 1806) und
in der Niederlegung der Kaiserkrone durch Franz II.
am 6. August 1806 seinen Abschluß. Damit war das
Heilige Römische Reich auch staatsrechtlich zu Grabe ge-
tragen.
Nachdem der von Preußen unternommene Versuch
zur Erhaltung der nationalen Selbständigkeit in der Dop-
pelschlacht bei Jena und Auerstädt (14. Oktober 1806)
und in der Schlacht bei Friedland (14. Juni 1807) ge-
scheitert und auch Sachsen nebst den kleinen Staaten Nord-
deutschlands dem Rheinbunde beigetreten (Dezember 1806),
war das nationale, die widerstrebenden Interessen nur
mühsam zusammenhaltende Band völlig zersprengt.
War einerseits der Tilsiter Frieden (9. Juli 1807)
dazu bestimmt, die Macht Preußens zu brechen, so diente
andererseits nach der unglücklichen Schlacht bei Wagram
(5./6. Juli 1809) der Wiener Frieden (14. Oktober
1809) dazu, die Macht Oesterreichs in Fesseln zu legen.
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