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Ergänzung derer von Stuttgart, IX. 15. X. 437. Ihr Gebrauch bei Verfertigung der Consertpsionslisten,
IX 34 Nähere zur Vollständigkeit derselben dienende Vorschriften, zob. —
Ingl. wegen ihrer Aufbewahrung und genauen Führung, X. 263. 200. 508.
Samilien· Stiftungen. Vorschrift wegen der Oberaufsicht darüber in verschiedenen Beziehungen,
„Vlll. 3o0. Besteurung ihrer verzinslicheu Capitallen, 425.
Samilien-Verrräge. Die Bestätigung derselben ist von den cremten Personen bei dem II. Ob. Justiz-Senat
vorzunehmen, VI. 30. v. 24
Farbhltzer, Sarbwaaren, Westindische. Impostirung derselben, X. 432.
Jaßnachts, Kustbarkeiten. Beschränkung der dabei gewhhnl Vermummungen, IX. ar. Aufhebung
der sogenannten Narrengünfte und Narrengerichte, ebend.
atallen. S. Appellat, Fat.
Jedern, Bett, und Schreibfedern. Einfuhr-Zolt, VIII q76. Z„
Seldbau. Gehoͤrt zum Ressort des K. Ob L. Oek. Coll. VII. a10. Die Verbefserung defsselben st
der Aufsicht der betreffenden Kreishauprleute übertragen, VI. 33. Z. Ueber Cultur-Mutationen
erkennt das 2 W. Dep. der K. Ob. Fin Kammer, VII. 170.
FSelde. Besichtigung. Pornahme derselben vor der Zehend-Verleihung, VI. 61. 65. J. 1.
§elderbrennen. Vorschriften wegen desselben, VlI. 341
Seldhuter. S. Cetificate. *
Leldmesser. Vorschriften für dieselben, VI. r37. §. 10— 12. Unterricht, Prüfung und Anstellung
der Feldmesser und Oberfeldmesser, VIIlI. 260. 267.
Leldp Postamt. VII. 120 IX. lor
Feldprediger. Befugnisse und Jura stolae derselben, Vl. 55.
Seld-Drobstel. Anordnung derselben, VI. 58. Ernennung des Feld-Probstes, exrend. Dessen Dienst-Verhälrnisse
und , gute 58. 309. Untergeordnete Prädicaturen, VII. ar7. Felo= Prob-=fitei-Sprengel,
X. Nro. 53. Beil. S. 7#. *
Feld Hroducte. Von Ausländern in ein fremdes Territorium ausgeführt sind zu verzollen, Zoll-O.
S. S##.Nähere Bestimmung dieser Verordnung und Ausnahmen, VIII. 308. Daß zu diesen
Ansnahmen das Holz nicht gehhre X. 178. Die Einfuhr der von I##nländern auf ausländ.
Territorium selbst erzeugten ist Jollfrei, ebend. Weitere Bestimmungen wegen des Zolls
und der Accise von gp at ebend. S. Früchte.
Sernambuk- Bolz. Impost. X. 432.
euer, Berlchte. Diesfalsige Voshrften, VII. 340. 318. 370. §74 VIll. 3oo. §. 39— 42.
Seuer-· Gewehr. Verbot desselben, Vl. ga. Wem erlaubt, und wem untersagt sey, solches zu trsen,
IX. 25. Was durchreisende Fremde biesfalls zu beobachten haben, ebend. S. Gewehr.
Feers Unstalten. Obliegenheit der Kreishauptleute dabei, VI. vo. 35. g3. . 2. VIII got.
K. 50. Sie gehdren zum Ressort des Ob. Pel. Dep. VII. 218. Weitere Vorschriften deshalb,
VIII. 200 f. Porschrifren zu Verhötung der Ungückefäll durch Feuer, (Feuer-Polizei-Geseze)
VIII. 201. f. 1) In Ansehung der Bau= Einrichtung, 201. 2) Wegen Aufbewahrung
leicht entzündbarer Materialien, 205 X. 109. 3) Benehmen mit Feuer und Licht,
edend. 4) Reinigung und Visitation der Feue stätten und Rauchfänge, 207. 5) Oberfeuerschau,
ebind. 6) Oeffentl. Wächter, 208 7) Verlust der Brandkassen-Entschädigung, ebend.
Seuerloͤsch- Ordnung. VIII. 207. f.X# 1.)) Feuertbsch -Instrumente und andere zum Keschen
erforderliche Hülfsmittel, 207. 2) Unmittelbare Losch- Ansiolten, 200. 3 Die nach dem
Brand zu ergreifenden Maasregeln, zoz. Verbot eigenmächtig gewaͤhlter besonderer Loͤschmittel,
zc8. Vorsichts-Maasregeln in Ansehung feuersangender Material-Waaren, X 109.
Obliegenheit der Feuerschau in Ansehung neu aus##führender oder zu reparirender Gebäude,
510. 5III. Waldfeuer-Ordnung. S. Waldbrand. .
Senerstaͤtten, Feuerwerkstaͤtten. Vorschriften wegen dem Bau' und der Einrichtung derselben, VIII.
203. 204. Abzug des achten Theils der Brand-Entschädigungs= Summe bei solchen, VIII. 38.
K. 17. . .
Sidei-Tommiß. Die Gesammtheit der Kopigl. Staaten wird zu einem ewigen und unveräußerl. didei-
Commiß constituirt, X. 532. 8. 6.
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