Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1851. (28)

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Alle  Behörden  und  Beamten,  welche  Amtseremplare  des  Regierungsblatts  unentgeldlich
beziehen,  erhalten  auch  den  zweiten  Ergänzungsband  unentgeldlich.

Im  Uebrigen  hat  man  in  der  Voraussetzung,  daß  auch  sämmtliche  Abonnenten  des
Regierungsblatts  diesen  Band  zu  erhalten  wünschen  werden,  dessen  Versendung  an  dieselben
angeordnet.

Sollte  ein  Abonnent  die  Sammlung  nicht  zu  erhalten  wünschen,  so  erwartet  man,
daß  derselbe  die  ausgegebenen  Bogen  ohne  Verzug  vem  betreffenden  Postamte  zurücksenden
werde.

Etwaige  Bestellungen  von  Personen,  welche  das  Regierungsblatt  sonst  nicht  beziehen,
können  ebenfalls  bei  den  Postämtern  gemacht  werden.

Stuttgart  den  30.  September  1851.  ·
Plessen.

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Gedruckt  bei  G.  Hasselbrink.