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Talon.
Ruhrort-Crefeld-Kreis Gladbacher Eisenbahngesellschaft.
Inhaber dieses Talons empfaͤngt gegen dessen Ruͤckgabe nach Einloͤsung
der ausgegebenen zwanzig Zinskupons gemäß F. Z. des Privilegiums an den
durch öffentliche Bekanntmachung bezeichneten Stellen die zweite Serie der
sinswons zur Ruhrort-Crefeld-Kreis Gladbacher Prioritäts-Obligation
. Emission.
Aachen, den 18.
Königliche Direktion der Aachen-Düsseldorf-Ruhrorter Eisenbahn.
(Facsimile.) (Ausgefertigt.)
(Nr. 4399.) Allerhöchster Erlaß vom 7. April 1856., betreffend die Erthcilung des Expropriationsrechts
für die Kreuz-Cüustrin-Frankfurter Eisenbahn.
A.-. Ihren Bericht vom 29. März d. J. bestimme Ich, daß das Recht zur
Expropriation derjenigen Grundstücke, welche zur Ausführung der Eisenbahn
von Kreuz über Küstrin nach Frankfurt a. d. O. nebst Zubehör nach dem,
von dem Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten festzustellenden
Bauplan erforderlich sind, sowie das Recht zur vorubergehenden Benutzung
fremder Grundstücke nach den Bestimmungen des Gesetzes über die
Eisenbahn-Untcernehmungen vom 3. November 1838. zur Anwendung kommen
soll.
Dieser Erlaß ist durch die Geset-Sammlung bekannt zu machen.
Charlottenburg, den 7. April 1856.
Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt.
An den Minister fuͤr Handel, Gewerbe und oͤffentliche Arbeiten.
Redigirt im Bürcau des Staats-Ministeriums.
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei.
(Nudolph Decker.)