Metadata : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1856. (47)

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Talon.
Ruhrort-Crefeld-Kreis  Gladbacher  Eisenbahngesellschaft.

Inhaber  dieses  Talons  empfaͤngt  gegen  dessen  Ruͤckgabe  nach  Einloͤsung
der  ausgegebenen  zwanzig  Zinskupons  gemäß  F.  Z.  des  Privilegiums  an  den
durch  öffentliche  Bekanntmachung  bezeichneten  Stellen  die  zweite  Serie  der
sinswons  zur  Ruhrort-Crefeld-Kreis  Gladbacher  Prioritäts-Obligation

.  Emission.

Aachen,  den  18.
Königliche  Direktion  der  Aachen-Düsseldorf-Ruhrorter  Eisenbahn.
(Facsimile.)  (Ausgefertigt.)

 

(Nr.  4399.)  Allerhöchster  Erlaß  vom  7.  April  1856.,  betreffend  die  Erthcilung  des  Expropriationsrechts
  für  die  Kreuz-Cüustrin-Frankfurter  Eisenbahn.

A.-.  Ihren  Bericht  vom  29.  März  d.  J.  bestimme  Ich,  daß  das  Recht  zur
Expropriation  derjenigen  Grundstücke,  welche  zur  Ausführung  der  Eisenbahn
von  Kreuz  über  Küstrin  nach  Frankfurt  a.  d.  O.  nebst  Zubehör  nach  dem,
von  dem  Ministerium  für  Handel,  Gewerbe  und  öffentliche  Arbeiten  festzustellenden
  Bauplan  erforderlich  sind,  sowie  das  Recht  zur  vorubergehenden  Benutzung
  fremder  Grundstücke  nach  den  Bestimmungen  des  Gesetzes  über  die
Eisenbahn-Untcernehmungen  vom  3.  November  1838.  zur  Anwendung  kommen
  soll.
Dieser  Erlaß  ist  durch  die  Geset-Sammlung  bekannt  zu  machen.

Charlottenburg,  den  7.  April  1856.
Friedrich  Wilhelm.
v.  d.  Heydt.
An  den  Minister  fuͤr  Handel,  Gewerbe  und  oͤffentliche  Arbeiten.

 

Redigirt  im  Bürcau  des  Staats-Ministeriums.

Berlin,  gedruckt  in  der  Königlichen  Geheimen  Ober-Hofbuchdruckerei.
(Nudolph  Decker.)