Volltext : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Dritter Jahrgang. 1842. (3)

Nr.  15.  1916.  79
(2)  Bekanntmachung  vom  25.  Januar  1916,  betrefsend  Ablieferung  von  Gerste
und  Hafer.
Zur  Ausführung  der  Bekanntmachung  des  Bundesrates  vom  17.  Januar  1916,
betreffend  Herbeiführung  der  beschleunigten  Ablieferung  von  Gerste  und  Hafer
(R#l.  Nr.  10  S.  40)  wird  das  Nachstehende  bestimmt:
Über  Streitigkeiten  im  Sinne  der  Vorschrift  des  §  1  Absatz  3  der  Bekanntmachung
  entscheidet  endgültig  die  Spezialkommission  zur  Beschaffung  der  Landlieferungen
  im  Kriege  hierselbst.
Schwerin,  den  25.  Januar  1916.
Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministerium  des  Innern.
L.  v.  Meerheimb.

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