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Nr. 108.
Telegramm.
Berlin, den 10. November 1918.
Hintze, Großes Hauptquartier.
Euer Exzellenz bitte ich, die Oberste Heeresleitung zu veranlassen, daß sie der
Waffenstillstandskommission funkentelegraphisch folgendes übermittelt: »Für Staats—
sekretär Erzberger. Euer pp. sind zur Jeichnung des Waffenstillstandes ermächtigt.
Sie wollen gleichzeitig folgende Erklärung zu Protokoll geben:
.Die deutsche Regierung wird mit allen Kräften für die Durch-
führung der gestellten Bedingungen sorgen. Die Unterzeichneten halten
es aber für ihre Pflicht, darauf hinzuweisen, daß die Durchführung ein-
zelner Punkte dieser Bedingungen die Bevölkerung des nicht zu besetzen-
den Teils von Deutschland in Hungersnot stürzen muß. Die Belassung
aller Vorräte in den zu räumenden Gebieten, die für die Ernährung der
Truppen bestimmt waren, so wie die einer Entziehung gleichkommenden
Beschränkung der Betriebsmittel für den Verkehr unter Aufrechterhaltung
der Blockade machen die Ernährung und jede Organisation ihrer Ver-
teilung unmöglich. " 1
Die Unterzeichneten bitten daher, über solche Abänderungen dieser
Punkte, unter denen die Ernährung sichergestellt werden kann, verhandeln
zu dürfen.
Auch bin ich damit einverstanden, daß die Oberste Heeresleitung bei Exzellenz
Erzberger in Anregung bringt, die Kapitulation von Deutsch-Ostafrika in ehrenvoller
Form zu erwirken, ferner den Durchzug unserer Truppen durch den Maastrichtzipfel zu
erreichen.
Reichskanzler.
Nr. 109.
Berlin, den 10. November 1918.
Herrn Staatssekretär von Hintze für Oberste Heeresleitung.
Der Friedensdelegation ist durch Funkspruch mitzuteilen, daß die deutsche
Regierung die ihr am 8. November gestellten Waffenstillstandsbedingungen annimmt.
gez. Solf.
Nr. 110.
Telegramm.
Großes Hauptgquartier, den 11. November 1918.
Exzellenz von Hintze an Auswärtiges Amt.
Waffenstillstand heute 11 Uhr 55 in Kraft getreten.
« gez. von Hintze.
Reichsdruckerei, Berlin.
1007 I#. V.
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