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499. Essen (Ruhr). Der Sohn Anton Ambrosius, geboren am
27. 9. 1909, hatte 1909 etwas Ausschlag, war aber sonst gesund. Er
bekam kurz vor der Impfung Keuchhusten, worauf der Arzt aufmerksam
gemacht wurde. Trotzdem impfte Sanitätsrat Dr. Rabe am 26. 7. 1911.
Am dritten Tage nach der Impfung trat starkes Fieber ein, Drüsen-
schwellung unter dem Arm und Entzündung, starke Rötung des Ober-
armes bis zur Brust, bis schließlich bläuliche Verfärbung eintrat.
Er wurde mit Hilfe der Naturheilkunde geheilt.
500. Essen, den 22. 8. 1908. In Nr. 5 und 6 des „Impf-
gegners“ vom Mai,Juni 1908, Seite 39/40 befindet sich ein Aufsatz
mit der Bezeichnung „Impfschädigungen in Essen a. d. Ruhr“. Dieser
Aufsatz enthält mehrfach unrichtige Angaben. Ich ersuche deshalb auf
Grund des § 11 des Reichsgesetzes über die Presse vom 7. 5. 1874
um Aufnahme der nachstehenden Berichtigung in der nächsten Nummer
des „Impfgegners“:
1. Der Sohn Wilhelm des Drehers H. Hentrich leidet an Knochen-
tuberkulose. Der in Frage kommende Arzt hat niemals behauptet,
die Krankheit komme vom Impfen her.
2. Der Sohn Johann des Bergmannes Peter Heidinger. Bei dem
Kinde sind zufällig (das ist ja klar!) zur Zeit des Impftermins
die Masern zum Ausbruch gekommen. Nach der ärztlichen Fest-
stellung sind weder die Erkrankung noch der Tod des Kindes auf
die Impfung zurückzuführen.
3. Tochter Magarete des Arbeiters Anton Hennecke. Das Kind ist
an Wasserpocken ärztlich behandelt worden. Nach der Angabe der
beiden behandelnden Aerzte hat die Erkrankung, die infolge An-
steckung durch eine Schwester des genannten Kindes zufällig nach
der Impfung erfolgte, mit der Impfung nichts zu tun.
4. Kinder des Steindruckers Hermann Schlemme. Die hiesigen Aerzte,
die die Kinder behandelt haben, erklären bestimmt, daß die Er-
krankung der Kinder nicht auf die Impfung zurückzuführen sei.
(Einfach!)
5. Sohn Karl des Anstreichermeisters Wilke. Das Kind ist nicht
am 5. Mai 1900, sondern am 27. 11. 1898 geboren und nicht
am 6. 11. 1902, sondern 6. 11. 1900 gestorben. Die Todesursache
steht nach der Erklärung des betreffenden Arztes in keinem Zu-
sammenhange mit der Impfung; auch ist der Arm nicht „schwarz“
geworden. Das Kind ist auch nicht von 3 Aerzten, sondern von
1 Arzt behandelt worden.