Full text : Wegweiser für Ländliche Wohlfahrts- und Heimatpflege.

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die  Ansiedler  früher  gänzlich  sich  felbst  überlassen  und  in  Unkenntnis
  der  praktischen  Errungenschaften  auf  dem  Gebiete  der
Moorkultur  waren.  Das  beweist,  daß  bei  dem  heutigen  Stande
diefer  Kultur  genügend  große  und  zweckmäßig  eingerichtete  Moorftellen
  ein  gesichertes  Vorankommen  verbürgen.  Der  Kreis  unterstützt
  diese  Kolonien  nach  Möglichkeit.  500  Mk.  aus  Kreismitteln
sowie  500  Mk.  aus  dem  fog.  West-Fonds  wurden  vier
Kolonien  überwiesen,  welche  Sumne  40  Anbauern  die  Urbarmachung
  von  je  einem  Morgen  Moor-  oder  Heideland  ermöglichte.
Näheres  Land  1900/1901  S.  279.

Erwähnenswert  ist  t  folgendes  Beifpiel  einer  Anfiedelung
auf  Waldboden,  der  für  den  Holzbestand  wenig  geeignet  war.  Der
Königliche  Forstfiskus  verkaufte  1898  das  Forstrevier  Rockshüllen
  bei  Bergen  (Landkreis  Celle)  mit  der  Absicht,  eine
Anfiedelung  zu  schaffen.  Das  Revier  wurde  an  Bauern  und
Häusler  in  17  Parzellen  verkauft.  Der  Boden  hat  sich  für  den
Körnerbau  als  äußerft  günftig  erwiefen:  in  wenig  Jahren  wird
fich  hier  ein  blühendes  Dorf  eutwickeln,  das  den  Namen  Rockshüllen
  führt.  Als  ein  Ministerialrat  einem  der  Kolonisten  die
Beforgnis  äußerte,  ob  er  bei  dem  für  den  Morgen  gezahlten  Preis
von  280  Mk.  bestehen  könne,  zumal  doch  die  Ausrodung  der  vielen
Baumwurzeln  noch  auf  Kosten  der  Käufer  geschehen  müsse,
antwortete  der  Kolonist:  „Davor  räkt  wi  nix,  eck  hewwe
800  Dhaler,  de  hewwe  eck  meck  alle  met  minen  Händen  verdeint.“

Nach  vorstehenden  Ausführungen  ist  in  umfangreicher  Weise
für  die  Bildung  neuer  Stellen  und  namentlich  dafür  gesorgt,  daß
die  damit  verknüpften  Schwierigkeiten  dem  Verkäufer  möglichft
erleichtert  werden.  Auch  dafür  ist  gesorgt,  daß  die  Erwerber  gegen
die  Gefahren  plötzlicher  Kündigungen  des  nicht  bar  bezahlten
Kaufpreifes  geschützt  werden,  namentlich  bei  den  unter  Mitwirkung
des  Staates  sich  vollziehenden  Verkäufen.  Bei  den  letzteren  ist  auch
besonders  anzuerkennen,  daß  der  Staat  seine  Tätigkeit  nicht  etwa
mit  dem  Abschluß  des  Kaufes  als  beendigt  anfieht,  sondern  auch
noch  nachher  den  Ansiedlern  mit  Rat  und  Tat  zur  Seite  fteht.

Von  befonders  großer  Bedeutung  ist  auch,  daß  durch  die
neuerdings  zugelassene  Begründung  kleiner  Arbeiterstellen  als
Rentengüter  dem  gering  Bemittelten  ermöglicht  wird,  sich  ein
eigenes  Heim  zu  schaffen,  das  er,  wenn  er  in  feiner  Wirtschaft
weiter  kommt,  durch  Hinzupachtung  oder  auch  durch  Zukauf  benachbarter
  Ländereien  allmählich  vergrößern  kann.  Dagegen  ist
die  Rentengutsgesetzgebung  nicht  dazu  gerigret,  demjenigen  der
ein  größeres  Besitztum  erwerben  möchte,  ohne  die  Mittel  zu  einer
angemeffenen  Anzahlung  zu  haben,  diefes  zu  ermöglichen.

Zu  wünschen  wäre,  daß  der  Staat  bei  den  Rentengutsbegründungen,
  insbefondere  auch  bei  den  Moorbefiedelungen
weniger  fiskalisch  vorgehen,  vielmehr  eine  offenere  Hand  zeigen
möge.  Das  Geld,  was  für  solche  Zwecke  ausgegeben  wird,  wird