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die Ansiedler früher gänzlich sich felbst überlassen und in Unkenntnis
der praktischen Errungenschaften auf dem Gebiete der
Moorkultur waren. Das beweist, daß bei dem heutigen Stande
diefer Kultur genügend große und zweckmäßig eingerichtete Moorftellen
ein gesichertes Vorankommen verbürgen. Der Kreis unterstützt
diese Kolonien nach Möglichkeit. 500 Mk. aus Kreismitteln
sowie 500 Mk. aus dem fog. West-Fonds wurden vier
Kolonien überwiesen, welche Sumne 40 Anbauern die Urbarmachung
von je einem Morgen Moor- oder Heideland ermöglichte.
Näheres Land 1900/1901 S. 279.
Erwähnenswert ist t folgendes Beifpiel einer Anfiedelung
auf Waldboden, der für den Holzbestand wenig geeignet war. Der
Königliche Forstfiskus verkaufte 1898 das Forstrevier Rockshüllen
bei Bergen (Landkreis Celle) mit der Absicht, eine
Anfiedelung zu schaffen. Das Revier wurde an Bauern und
Häusler in 17 Parzellen verkauft. Der Boden hat sich für den
Körnerbau als äußerft günftig erwiefen: in wenig Jahren wird
fich hier ein blühendes Dorf eutwickeln, das den Namen Rockshüllen
führt. Als ein Ministerialrat einem der Kolonisten die
Beforgnis äußerte, ob er bei dem für den Morgen gezahlten Preis
von 280 Mk. bestehen könne, zumal doch die Ausrodung der vielen
Baumwurzeln noch auf Kosten der Käufer geschehen müsse,
antwortete der Kolonist: „Davor räkt wi nix, eck hewwe
800 Dhaler, de hewwe eck meck alle met minen Händen verdeint.“
Nach vorstehenden Ausführungen ist in umfangreicher Weise
für die Bildung neuer Stellen und namentlich dafür gesorgt, daß
die damit verknüpften Schwierigkeiten dem Verkäufer möglichft
erleichtert werden. Auch dafür ist gesorgt, daß die Erwerber gegen
die Gefahren plötzlicher Kündigungen des nicht bar bezahlten
Kaufpreifes geschützt werden, namentlich bei den unter Mitwirkung
des Staates sich vollziehenden Verkäufen. Bei den letzteren ist auch
besonders anzuerkennen, daß der Staat seine Tätigkeit nicht etwa
mit dem Abschluß des Kaufes als beendigt anfieht, sondern auch
noch nachher den Ansiedlern mit Rat und Tat zur Seite fteht.
Von befonders großer Bedeutung ist auch, daß durch die
neuerdings zugelassene Begründung kleiner Arbeiterstellen als
Rentengüter dem gering Bemittelten ermöglicht wird, sich ein
eigenes Heim zu schaffen, das er, wenn er in feiner Wirtschaft
weiter kommt, durch Hinzupachtung oder auch durch Zukauf benachbarter
Ländereien allmählich vergrößern kann. Dagegen ist
die Rentengutsgesetzgebung nicht dazu gerigret, demjenigen der
ein größeres Besitztum erwerben möchte, ohne die Mittel zu einer
angemeffenen Anzahlung zu haben, diefes zu ermöglichen.
Zu wünschen wäre, daß der Staat bei den Rentengutsbegründungen,
insbefondere auch bei den Moorbefiedelungen
weniger fiskalisch vorgehen, vielmehr eine offenere Hand zeigen
möge. Das Geld, was für solche Zwecke ausgegeben wird, wird